Versorgung nach Krankenhausentlassung

Hallo alle zusammen,
meine Schwester hatte nach einem Treppensturz den 5. Brustwirbel gebrochen. Sie wurde operiert und Nägel eingesetzt. Die OP ist jetzt 6 Tage her, und da sie Haarrisse im Nacken hat muß sie eine feste Halskrause tragen (6 Wochen lang). Sie kann mit einer Gehhilfe so langsam laufen, hat aber immer noch Schmerzen. Jetzt soll sie nächste Woche wohl entlassen werden. Mein Schwager ist berufstätig und möchte erstmal ein paar Tage Urlaub nehmen, denn sie kann sich ja nicht alleine anziehen oder was zu essen machen, geschweige etwas im Haushalt. Weiß jemand wie das abläuft, wenn mein Schwager sich Urlaub nimmt, ob die Krankenkasse ihm entgegenkommt, daß er eine Entschädigung dafür bekommt, weil sein Urlaub damit drastisch abbaut, oder steht augrund einer ärztlichen Verordnung ein Pflegedienst zu, der sich um meine Schwester kümmert???
Man macht sich jetzt Sorgen, wenn sie nachhause kommt, wie alles weitergeht. Man möchte sich ja auf nächste Woche einstellen.

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand antworten würde, der sich mit solch einer Situation auskennt.

Herzlichen Dank.
Brigitte

Hallo Brigitte,

wenn ich das so lese, frage ich mich, warum deine Schwester keine Anschlussheilbehandlung bekommt. In der Regel sollte die Anschlussheilbehandlung vom Krankenhaus in die Wege geleidet werden. Somit hat man noch eine weile Zeit, den Verlauf der Krankheit zu beobachten.
Ich würde mich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und die Situation schildern, eine Anschlussheilbehandlung so schnell wie möglich zu beantragen oder eventuell eine kurzzeitige Pflegestufe. Schließlich geht es um den erhalt der Arbeitskraft.
Solange bis deine Schwester nicht 100 % wieder gesund ist, hat Sie ein recht auf Krankheit, also auch auf Krankengeld. Es sei denn, Sie ist Privat und muss um Ihre Existenz bangen.

Ich hoffe ich konnte Dir ein bischen weiterhelfen.

Viele Grüße und gute Besserung an Deiner Schwester

Benny