Versorgung von Kindern im Todesfall

Hallo allerseits,

nehmen wir an, ein Ehepaar mit Kindern möchte für den Fall des Ablebens Vorsorge für die Kinder treffen und vereinbart mit Freunden, dass die sich in diesem Fall um die Aufzucht und Erziehung der Kinder kümmern sollen (dauerhaft und unabhängig davon, dass evtl. leibliche Verwandte da wären).
Welche Verfügung müssten die Eltern denn treffen? muss eine solche Verfügung irgendwo hinterlegt werden? hätten die möglichen leiblichen Verwandten eine Chance, gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern die Herausgabe der Kinder zu erzwingen?
Woran müssten die Eltern (und evtl. auch die „übernehmenden“ Ersatzeltern) noch denken?

Dank an alle

rambam

Hallo,

leibliche Verwandte würden - so ist die oberste Rechtsprechung - vorgehen, wenn sie erziehungsgeeignet sind.

Ansonsten, kann man Kinder halt nicht vererben. Ob sich Gerichte in einem solchen Fall z. B. an eine Vorsorgevollmacht (wie man sie auch für sich ausstellt, wenn man bei schwerster Krankheit nicht in die Unendlichkeit an Maschinen will o.ö.) halten würden, kann ich nicht sagen.

Gruß
Ingrid

Hallo,

jemand hat sich genau über so einen Fall bei einem RA informiert. Der RA riet dem Mandanten, selbst ein Schreiben aufzusetzen. Er begründete es mit den evtl. veränderten Lebensumständen der „Begünstigten“. Ein selbst verfasstes Schreiben könne von den Eltern auch jederzeit geändert werden.
In diesem Schreiben haben beide Eltern gemeinsam darüber bestimmt, wer im gemeinsamen Todesfall das Sorgerecht bekommen soll. Personen die auf gar keinen Fall das Sorgerecht haben sollen, sollten auch benannt werden.
Eventuell noch, wenn notwendig/erwünscht, eine Person für alle finanziellen Dinge benennen.
Das zuständige Jugendamt würde im Todesfall in den meisten Fällen dem Wunsch der Eltern entsprechen. (Leider ist diese Aussage sehr vage)

LG
Harleybiene

Hallo!

Ins Testament als Vorschlag/Wunsch reinschreiben. Je nachdem (Eignung etc.) kann das ggfs. klappen.

LG
Jogi

Hallo,

die Entscheidung wer in einem solchen Fall das Sorgerecht erhält fällt alleine das Jugendamt im Sinne des Kindeswohls. Eltern haben da zu Lebzeiten natürlich die Möglichkeit geeignete „Vorschläge“ zu definieren, an die sich das JA auch halten wird, wenn sie dem Kindeswohl nicht entgegen stehen, aber die Prüfung erfolgt natürlich auf Basis des aktuellen Stands zum entsprechenden Zeitpunkt. D.h. es kann ja durchaus sein, dass sich die Verhältnisse vorgeschlagener Personen zwischen Vorschlag und tatsächlich notwendig werdender Übernahme des Sorgerechts so geändert haben, dass eine Eignung dann zu verneinen ist.

Günstig sind immer Vorschläge in Bezug auf Paare möglichst aus dem familiären Umfeld mit Kindern in vergleichbarem Alter, die auch die räumlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen mitbringen, weitere Kinder aufzunehmen.

Gruß vom Wiz

Dank an alle
Dank für alle Stellungnahmen; so ähnlich hatte ich mir das auch gedacht.

rambam