Versorgungsämter Hessen

X wird beim Versorgungsamt Gießen in Hessen geführt, während eines Verfahrens auf Verschlimmerung / Erhöhung des GdB wurde soviel „Chaos und Durcheinander“ in diesem Amt verursacht, dass es zu einer Widerspruchszurückweisung kam. Nun will X nicht gleich den Klageweg beschreiten, sondern das Amt „überprüfen“ lassen, anhand seines Falls. Wer oder welches Amt / Behörde ist denn aber diesbezüglich als übergeordnet zuständig!? Bitte um Information bzw. hilfreiche Tips!?
Lieben Dank und Gruß; X!!!

Da der Widerspruch an eine Frist gebunden ist ( ein Monat nach Bekanntgabe ) , sollte X in jedem Fall umgehend dem Bescheid widersprechen, bevor er das „Amt überprüfen lassen möchte“.

Erst nach dem Widerspruchsbescheid der Behörde hat X die Möglichkeit, soweit seinem Widerspruch nicht abgeholfen wurde, beim zuständigen Sozialgericht Klage einzureichen.

Die richtige Anwendung des Rechts wird im Widerspruchsbescheid der Behörde überprüft, wenn X sich gegen die Zustände in seinem Amt wenden möchte, kann er eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die entsprechende Aufsichtsbehörde schicken, findet man die nicht heraus, sollte das Schreiben ggf. an das zuständige Ministerium des Bundeslandes versandt werden.