Hallo,
habe meine Frage leider falsch abgeschickt, sorry…
Also…wenn jemand in seinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „G“
stehen hat, bedeutet das dann, das er einen Schwerbehindertenparkplatz
benutzen darf. ?
Vielen Dank
Birgit
Hallo,
habe meine Frage leider falsch abgeschickt, sorry…
Also…wenn jemand in seinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „G“
stehen hat, bedeutet das dann, das er einen Schwerbehindertenparkplatz
benutzen darf. ?
Vielen Dank
Birgit
Hallo,
nein.
Schwerbehindertenparkplätze sind für außergewöhnlich Gehbehinderte, also Menschen mit dem Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis. Dies sind in der Regel Querschnittsgelähmte, Doppel-Ober- oder Unterschenkelamputierte und Behinderte, die diesem Personenkreis gleichzusetzen sind. Das sind z. B. sehr schwer Herz- oder Lungenkranke.
Blinde dürfen diese Parkplätze auch benutzen.
So als Faustregel: Personen, die sich aus eigener Kraft maximal 20 Meter ausserhalb des einen Kfz bewegen können, erfüllen die Voraussetzungen.
Um Fragen vorzubeugen und alte Irrtümer mal richtig zu stellen:
Einseitig Oberschenkelamputierte haben KEINEN Anspruch auf „aG“. Wenn sie es früher irgendwann mal doch bekommen haben (z. B. bei Kriegsbeschädigten): Glück gehabt, geht heute nicht mehr (wird aber auch nicht weggenommen).
Behinderte Menschen, die Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen haben und mehr Parkraum brauchen: Pech gehabt, der Gesetzgeber hat die Gewährung von der Gehfähigkeit abhängig gemacht, keine Chance.
Behinderte mit sturzbachähnlichen Durchfällen, die schnell eine Toilette aufsuchen müssen und deshalb manchmal im Halteverbot stehen: auch Pech, aber da gibt es in einigen Bundesländern inzwischen besondere Regelungen, in Schleswig-Holstein das sogenannte Merkzeichen „P“, in NRW heisst es wohl „aG light“.
Gruss
Andreas
Parkausweis-Wichtig!!!
Hallo
es reicht auch nicht den Schwerbehindertenausweis hinter die Windschutzscheibe zu legen, auch nicht, wenn er das richtige Kennzeichen hat!
Dazu muß man separat einen Parkausweis beantragen (unter Vorlage des SB-Ausweises), ich meine beim Ordnungsamt, kann mich aber noch mal schlau machen. Den bekommen auch Begleitpersonen, zB. Eltern geistigbehinderter Kinder oder man hat einen, den man weiterreichen kann (zB. wenn man von unterschiedlichen Leuten gefahren wird, Blinde zB. fahren selten selbst, sind aber drauf angewiesen das Auto wiederzufinden).
Im Grunde ist wichtig, dass man kurze Wege benötigt, daher fallen doch mehr Erkrankungen als nur aG darunter.
Dieser Parkausweis berechtigt aber nur dazu auf ausgewiesenen Rolliparkplätzen zu parken, nicht am Wegesrand im Halteverbot vor de eigenen Tür (dafür gibts die privaten Rolliparkplätze mit Nummer)
Schöne Grüße Susanne