X hat vom Versorgungsamt einen abschlägigen Bescheid erhalten mit dem Hinweis zur Klagemöglichkeit. Aber X will nicht gleich klagen, sondern zunächst den Bescheid bzw. das was vorgefallen ist (wie es zu der Ablehnung kam!)von einer übergeordneten Stelle prüfen lassen bzw. eine „Prüfungsstelle“ mit der Kontrolle dieses Versorgungsamts beauftragen. Gibt es soetwas?! Bitteum Mithilfe;
Gruß und Dank von X