Versorgungsamt

X hat vom Versorgungsamt einen abschlägigen Bescheid erhalten mit dem Hinweis zur Klagemöglichkeit. Aber X will nicht gleich klagen, sondern zunächst den Bescheid bzw. das was vorgefallen ist (wie es zu der Ablehnung kam!)von einer übergeordneten Stelle prüfen lassen bzw. eine „Prüfungsstelle“ mit der Kontrolle dieses Versorgungsamts beauftragen. Gibt es soetwas?! Bitteum Mithilfe;

Gruß und Dank von X

Gemeinhin ist bei der Rechtsmittelbelehrung zu einem Verwaltungsbescheid ja immer auch die Möglichkeit des Widerspruchs genannt, der einer Klage vorgeschaltet ist. Hierbei wird ein Bescheid nochmals von einer übergeordneten Instanz geprüft…