Versorgungsamt

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor 3 Monaten Widerspruch zum Bscheid des
Versorgungsamtes eingelegt.gibt es keine Bearbeitungsfristen gesetzlicherseits??
ZWISCHENZEITLICH wurden bei mir weitere Erkrankungen festgestellt, die ich anmelden sollte.
Meine 2. Frage ist nun, wie ich das tun kann,wenn der
Bescheid fehlt. freundliche Grüsse und danke

Hallo,
Bescheide zum Widerspruch dauern erfahrungsgemäß ca. 6 Monate. Es gibt nach meinem Kenntnisstand keine gesetzlichen Bearbeitungsfristen (also Geduld haben). Schriftl. oder telef. Nachfragen verzögern alles nur.
Zu Ihren neuen zusätzlichen Erkrankungen:
Hier würde ich erst nach dem Bescheid etwas unternehmen, und zwar einen Verschlechterungsantrag stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt würde dies die Bearbeitung verzögern, bzw. den Eingangsstatus des Widerspruch auf Null stellen, d.h. die Bearbeitungszeit fängt von vorne an (also 3 Monate Wartezeit umsonst). Sollte der Bescheid auf Ihren Widerspruch positiv ausfallen, so stellen Sie einen Erhöhungsantrag wegen der hinzugekommenen Erkrankungen; sollte Ihr Widerspruch negativ für Sie ausfallen, so erheben Sie Klage vor dem Landessozialgericht (z.B. Düsseldorf für NRW) und führen gleichzeitig die neuen Erkrankungen mit auf.
Viel Glück und Grüße aus Bonn…
siebengebirgler