R. hat einen Bescheid vom Versorgungsamt vorliegen mit gutachterlicher Stellungnahme.
Da steht überall: „Nachuntersuchung nicht erforderlich“
Unter Memo steht dann noch: „Keine Änderung“
Bedeutet dies, dass der anerkannte Grad der behinderung unbefristet so bleibt?!
- Was bedeuet dies genau?
- Gilt das für alle Bundesländer (bei eventuellem Umzug!?)
- Gibt es dazu irgendeinen Rechtsbeschluß oder eine Rechtsinfo.!?
Danke für aussagefähige Antworten;
Gruß
R.