Versorgungsamt/Bescheid

R. hat einen Bescheid vom Versorgungsamt vorliegen mit gutachterlicher Stellungnahme.

Da steht überall: „Nachuntersuchung nicht erforderlich“
Unter Memo steht dann noch: „Keine Änderung“

Bedeutet dies, dass der anerkannte Grad der behinderung unbefristet so bleibt?!

  1. Was bedeuet dies genau?
  2. Gilt das für alle Bundesländer (bei eventuellem Umzug!?)
  3. Gibt es dazu irgendeinen Rechtsbeschluß oder eine Rechtsinfo.!?

Danke für aussagefähige Antworten;

Gruß

R.