Wenn jemandem vom Versorgungsamt 50% GdB anerkannt wurde, war er vom Wehrdienst befreit.
Gilt das auch umgekehrt, also ein vom Wehrdienst Befreiter erhält 50% GdB?
Falls jemand so einen Fall kennt, bitte ich um Ort des VA und das Aktenzeichen.
Vielen Dank erstmal.
karlomama
Hello, dies gilt nicht im Umkehrschluss! Eine Wehrdienstbefreiung begründet keine GdB von 50!
Viele Grüße Rudi
Hallo Rudi,
vielen Dank.
Gruß karlomama
Hello, dies gilt nicht im Umkehrschluss! Eine
Wehrdienstbefreiung begründet keine GdB von 50!
Viele Grüße Rudi
Hallo Karlomama,
also ich kenne jemanden, der vom Wehrdienst freigestellt wurde und trotzdem nicht behindert ist.
Die Befreiung vom Wehrdienst ist nicht gleichbedeutend mit einer Behinderung. Allerdings war es zu Zeiten der Wehrpflicht so, dass Menschen mit Behinderung von der Wehrpflicht befreit wurden.
Außerdem gibt es seit 2012 keine allgemeine Wehrpflicht mehr.
Hoffe ich konnte helfen, ultrahexchen
Sorry, bei Fragen um den Wehrdienst kenne ich mich nicht aus. ABER ich gehe mal davon aus, dass es nicht zwingend so ist, dass man 50% erhält, nur weil man vom Wehrdienst befreit wurde.
Gruß i73
Vielen Dank ultrahexchen,
es handelt sich um einen Altfall.
LG karlomama
Vielen Dank i73,
Gruß karlomama
Nein, so funktioniert das nicht.
Es gibt viele Erkrankungen, die einen vom Wehrdienst befreien, die aber keinen GdB vom VA erhalten. Das kommt immer auf das genaue Krankheitsbild an.
Viele Grüße… siebengebirgler
Hallo siebengebirgler,
vielen Dank für deine Mühe.
LG. karlomama
Leider ist dieser Sachverhalt nicht bekannt. In jedem Fall erfolgt eine Neufeststellung vom GdB. Oft ist dies auch eine bessere Alternative.
Beste Grüße G.
Hallo GuZe,
vielen Dank für Deine Mühe.
LG. karlomama
Leider ist dieser Sachverhalt nicht bekannt. In jedem Fall
erfolgt eine Neufeststellung vom GdB. Oft ist dies auch eine
bessere Alternative.
Beste Grüße G.