Hallo,
wie finde ich mein enstrpechendes Versorgungsamt. Reicht ein Gutachten vom Augenarzt? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Wenn eine Person eine starke einseitige Sehschwäche (5,75)liegt dann eine Behinderung vor?
Vielen Dank.
Grüße Lara
Hallo,
nach meiner Meinung gehört Rheiland-Pfalz zu den Behörden, wo es keine Versorgungsämter im früheren Sinne mehr gibt. Diese Tätigkeit wird von den Landkreisen und Gemeinden fortgeführt, mal bei der zuständigen Verwaltung vor Ort fragen.
Der angegebene Wert (Sehbehinderung) ist nicht verwertbar. Benötigt werden die Visus-Werte (beim Augenarzt erfragen). Dann bei Google nach „Anhaltspunkten“ suchen. In den Anhaltspunkten gibt es eine Tabelle, in der steht, bei welchen Visus-Werten welcher GdB anzusetzen ist.
Ersatzweise die Werte hier angeben, ich sehe dann mal nach.
Gruss
Andreas
hallo Lara,
die Versorgungsämter in RLP findest Du hier:
http://www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_Rh…
Und hier hast Du die GdB-Tabelle:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
&Tschüß
Wolfgang
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