Versorgungsamtsangelegenheiten

Hallo liebe Experten,

bei einer 40% Schwerbehinderung bekommt man ja noch keinen Ausweis, aber wie sieht es aus mit dem zusätzlichen Urlaub und den Freibeträgen beim Finanzamt aus?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Danke und lieber Gruß - Heike

Hallo Heike,

steuerrechtlich hast den Behindertenpauschbetrag von 430 EUR.

Urlaubsrecht ist nicht mein Spezialgebiet, aber soweit ich noch weiß haben Schwerbehinderte ab 50 % gem. § 125 SGB IX Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen. Obs für 40% was gibt, glaub ich eher nicht.
Gruß
Michael

Vieln Dank für die Antwort.

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