Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
vielleicht können Sie uns weiterhelfen. Mein Lebensgefährte lebt in Scheidung, das Trennungsjahr ist seit dem 30.04.09 vorbei.
Er mußte 6 Monate lang Unterhalt (50,–) zahlen. Nun soll er ihr einen Versorgungsausgleich in Höhe von 29,00 mtl zahlen. Er lebt zur Zeit von Arbeitslosengeld (noch bis zum 16.09., dann Hartz IV, plus einen Minijob (300,-- Euro). Seine fast Exfrau kann eigentlich arbeiten gehen, hat dieses aber während und nach der Ehe nicht getan, angeblich wäre ihre Mutter pflegebedürftig.
Mein Lebensgefährte und sie hatten im Haus der Mutter gelebt, die Mutter ist nicht pflegebedürftig, sie hat nur einen Herzschrittmacher, aber noch sehr gut Gartenarbeit verrichtet.
Muß mein Lebensgefährte zahlen?
Ich hoffe, das Sie uns einen Rat geben können.
ganz liebe Grüße
Birgit
Einen Versorgungsausgleich muss man erst zahlen,wenn man selbst in Rente geht. Dann gibt es natürlich auch noch einen Selbstbehalt( ca. 900 € )