Versorgungsausgleich

Liebe/-r Experte/-in,
da ich bereits vor längerer Zeit eine sehr präzise verständliche Antwort von Ihnen erhalten hatte, habe ich Sie zu meiner jetzigen Frage wieder ausgewählt.
Ich hätte gern gewusst, ob mein Mann, der nun die Scheidung eingereicht hat, den vollen Versorgungsausgleich von mir erhalten kann, wenn er die letzten 8 Jahre seiner selbständigen Tätigkeit in keine Rentenkasse mehr eingezahlt hat. Wir beziehen beide jetzt Altersrente und wegen seines Nichteinzahlens hat er nun auch weniger Rente als ich. Ich bin der Meinung, dass er für seine Altersvorsorge in vollem Umfang selbst verantwortlich gewesen wäre und es ist für mich schlecht vorstellbar, dass ich dafür nun zur Kasse gebeten werden soll, denn den Grundgedanken des Versorgungsausgleiches sehe ich darin, dass Frauen, die zu Hause waren um die Kinder zu erziehen, bei der Rente immer schlecht abgeschnitten haben. Aber sie hatten ja auch nicht die Möglichkeit einzuzahlen, wohingegen ein Berufstätiger durchaus dazu in der Lage ist. Vielleicht täusche ich mich auch oder gibt es evtl. für solche Fälle eine Ausschlussmöglichkeit?
Diese Frage quält mich deshalb so sehr, weil ich selbst nur eine Rente von 870,00 Euro erhalte, von der ich eine Miete in Höhe von 415,00 Euro bezahlen muss und mein Mann hingegen mietfrei in seinem schuldenfreien Eigenheim wohnt. Ich wünsche sehr, dass Sie mir meine Frage beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ilona Müller