ich bin vor 3 jahren rechtskräftig mit einem offenem verfahren geschieden worden.der versorgungsausgleich konnte damals noch nicht berechnet werden weil es zwischen **ost** und **west** noch keine gesetzliche reglung dafür gab.das verfahren wurde anfang letzten jahres wieder aufgenommen aber er ist noch nicht abgeschloßen.vor ein paar tagen erfuhr ich das mein ex mann verstorben ist.
wie muss ich mich jetzt verhalten ?
erlöschen meine ansprüche jetzt?
vielen dank für eure hilfe!!!
lg ostseeperle
Hallo Ostseeperle,
deine Ansprüch verlöschen nicht, da sie ja zu lebzeiten erworben wurden. Wie die regelung vom Gericht getroffen wird hängt von vielen Faktoren ab, und kann wahrscheinlich nur von einem „eingeweihten“ beurteilt werden.
Viel Glück
Andreas
Hallo,
soweit ich weiss erlöschen die Ansprüche nicht unabhängig von der Dauer der Feststellung.
fg longwolf
Deine Ansprüche verfallen auf gar keinen Fall, denn das Eine hat ja mit dem Anderen nichts zu tun. Ich würde mir ein Termin bei der Deuschen Rentenversicherung holen und die Sachlage dort schildern. Die werden dir dann in deinem Fall bestimmt weiter helfen können. LG M.
Hallo,
ehrlich gesagt kenne ich mich damit nicht so gut aus, würde aber mal davon ausgehen, dass die Ansprüche nicht erlöschen, da bestimmt ein Erbe da ist. Wenn das Verfahren noch im Laufen ist, kann dir dein Rechtsanwalt bestimmt weiterhelfen.
Gruß
Jama
Hallo
das tut mir Leid !!!
Leider kann ich Dir nicht weiter helfen !!!
LG Sandy
Ich würde unbedingt beim eigenen Rentenversicherungsträger vorsprechen und die Situation besprechen.
Ich weiß, dass, wenn der ausgleichsberechtigte Ex-Partner verstirbt, nicht automatisch die Ausgleichspflicht endet. Denn der Ausgleich der Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten ist auf Dauer angelegt und wirkt nach dem Tod des ausgleichsberechtigten Partners weiter. Aber hier gibt es Fristen, dass die Ausgleichspflicht endet.
Wie es sich aber verhält, wenn der ausgleichspflichtige Ex-Partner stirbt, weiß ich nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass hier ähnlich Fristen eingehalten werden müssen. Ich glaube aber auch nicht, dass die erwirtschafteten Rentenanwartschaften verfallen, denn sie stehen dem ausgleichsberechtigten Ex-Partner ja zu.
Hallo
So wie ich es mal vor einiger Zeit gelesen hatte, und eigentlich ist es auch logisch, verfällt der Anspruch.
Versorgungsausgleich, wenn vor oder mitten im Verfahren nichts beschlossen wurde.
Es könnte vielleicht sein, da ist aber ein Anwalt fähiger als ich, dass für die eingezahlten Rentenbeiträge des Exmann ein gewisser Prozentsatz ausgezahlt wird. Aber genau weiß ich das nicht.
Alles Gute
Nik