Versorgungsausgleich

Das Gericht hat den Versorgungsausgleich bei der Scheidung festgelegt. Was passiert, wenn Rente oder Pension erhöht werden, erhält die empfangende Person auch einen Teil der Erhöhung?

Nein, der Versorgungsausgleich bezieht sich auf die Anwartschaften während der Ehezeit.

Und eine Rentenerhöhung erhöht ja nicht die Anwartschaft (Rentenpunkte), sondern nur die Rentenzahlung.

G imager

Nein, der Versorgungsausgleich bezieht sich auf die
Anwartschaften während der Ehezeit.

Und eine Rentenerhöhung erhöht ja nicht die Anwartschaft
(Rentenpunkte), sondern nur die Rentenzahlung.

Nein trifft nicht zu.
Im Scheidungsurteil werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften in Entgeltpunkten (Rentenpunkte) festgelegt. Diese erhöhen sich natürlich nicht.

Bei der Rentenberechnung werden diese Entgeltpunkte mit dem neuen, erhöhten aktuellen Rentenwert (das ist die Rentenanpassung, die für den Normalbürger in Prozenten ausgedrückt werden) vervielfältigt.
Damit erhöht sich natürlich auch der Eheanteil im gleichen Umfang wie die Rente selbst.

Gruß von TrixiMaus

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