Hallo
Folgende Situation: Ehepaar, getrennt lebend, denkt über die Scheidung nach.
Er: Selbstständig, minimale Ansprüche an die GRV, chronisch krank mit deutlich reduzierter Lebenserwartung.
Sie: Beamtin mit satten Pensionsansprüchen.
Was passiert, wenn wegen der Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und der Mann
- nach der Scheidung, aber vor Renteneintritt stirbt ?
- kurz nach dem Renteneintritt stirbt ?
Wird der Versorgungsausgleich wieder rückgängig gemacht oder sind die Pensionsansprüche der Frau unwiderruflich gemindert ?