Versorgungsausgleich

Brauche dringend Hilfe. Zählt das Trennungsjahr mit bei der Berechnung der Ehedauer? Stimmt es, dass kein Versorgungsaugleich stattfindet, wenn man nur zwei Jahre verheiratet ist, da es sich um eine Kurzehe handelt. Wie sieht es bei drei oder vier Jahren Ehedauer aus?
Würde mich freuen, wenn ich bald kompetente Antwort von Ihnen bekomme.
Vielen Dank

Hallo!

Soweit ich weiß ist das Ende der Ehezeit der Zeitpunkt, zu dem der Scheidungsantrag allen Parteien zugestellt wurde.

Bei Kurzehen findet der Versorgungsausgleich - soweit ich weiß - nur auf Antrag statt. Wie lange eine Kurzehe dauert, weiß ich nicht. Ich dachte, es wären 3 Jahre. Bei längerer Ehedauer wird vom Gericht der Versorgungsausgleich durchgeführt, es sei denn, man hat mindestens ein Jahr vor der Einreichung der Scheidung eine notarielle Vereinbarung getroffen, in der man den Versorgungsausgleich ausschließt.

Viele Grüße

Marcus