Ich habe eine spezielle Frage zum Versorgungsausgleich:
Ein Berufssoldat soll von einer Beamtin geschieden werden. Die Ehefrau war während der Ehe eine Zeitlang Dienstunfähig und hat Versorgungsbezüge erhalten (13 Jahre) von 25 Jahren Ehe.
Frage: Wie wird bei der Frau der Versorgungsausgleich berechnet? Zählen die erworbenen Versorgungsbezüge wie Einkommen? oder kommt es zu Abschlägen?
Ich denke, das ist der falsche Gedankenansatz. Beim Versorgungsausgleich geht es nicht um den Ausgleich von vorhandenem Vermögen oder in der Ehe bezogenem Einkommen, sondern allein um den Ausgleich der in der Ehe von beiden erworbenen Altersversorgungsanwartschaften. Die werden berechnet und verglichen und derjenige, der weniger hat, hat dann Anspruch auf den Ausgleich in Form der Hälfte der Differenz. Das ist dann kein fixer Betrag, sondern der entwickelt sich mit der allgemeinen Bezügeentwicklung fort.
Grüße