Versorgungsausgleich

Hallo,
vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben .
eine Ehe wurde 2006 nach 31 Jahren geschieden .Die geschiedene Ehefrau erhaelt in 4 Jahren den Versorungsausgleich von 250 Euro im Monat .Der geschiedene Ehemann , Fruehrentner seit 1994 ,hat bei der Scheidung auf alles verzichtet . Die geschiedene Ehefrau ist schon lange Berufstaetig und besitzt ein geerbtes Einfamilienhaus .Der geschiedene Ehemann erhaelt eine Erwerbsunfaehigkeitsrente von 1350 Euro . Vor einem Jahr hat er wieder geheiratet . Macht es Sinn eine Aenderung des Versorungsausgleich zu beantragen oder ist das ueberhaupt moeglich ?

Hallo,
vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben .
eine Ehe wurde 2006 nach 31 Jahren geschieden .Die geschiedene
Ehefrau erhaelt in 4 Jahren den Versorungsausgleich von 250
Euro im Monat .

Der Versorgungsausgleich, ist ein Ausgleich für den unterschiedlichen Erwerb von Rentenpunkten während der Ehe.
Dieser entsteht ja oft weil ein Partner Haushalt und Kinder versorgt und beruflich kürzer tritt.

Der Versorgungsausgleich kann VOR der Scheidung ausgeschlossen werden. Rückgängig nur hier in diesem Fall die geschiedene Frau stirbt bevor sie diese Rente mehr als 3 Jahre in Anspruch genommen hat.

Der geschiedene Ehemann , Fruehrentner seit
1994 ,hat bei der Scheidung auf alles verzichtet .

Das war seine Entscheidung.

Die :geschiedene Ehefrau ist schon lange Berufstaetig

deshalb auch nur 250 € Ausgleich bei 31 Jahren Ehe.
Das hätte sehr viel teurer kommen können.

und besitzt
ein geerbtes Einfamilienhaus .

Das hat sie geerbt und geht den Ex-Gatten nix an.
Er zahlt ja keinen Ehegattenunterhalt.

Der geschiedene Ehemann erhaelt
eine Erwerbsunfaehigkeitsrente von 1350 Euro . Vor einem Jahr
hat er wieder geheiratet.

Seine Entscheidung.

Macht es Sinn eine Aenderung des
Versorungsausgleich zu beantragen oder ist das ueberhaupt
moeglich ?

Nur wenn der Partner der die Punkte übertragen bekommen hat stirbt bevor er 3 Jahre Rente erhalten hat ist eine Rückübertragung möglich.

Krümelchen