Hallo liebe Experten,
gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG können die Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs als Sonderausgabe abgezogen werden.
Wenn man mal annimmt, daß im Rahmen der Ehescheidung die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften („Punkte“) halbiert und an den Partner übertragen werden, stellt sich die Frage, ob diese „Zahlungen“ trotz Unentgeltlichkeit als Zahlungen in diesem Sinne gelten. Wer hat dazu genauere Informationen, ob diese Ausgleichs-„Zahlung“ auch Sonderausgabe sein kann und wenn ja, wie?
Gleiche Frage wäre in Bezug auf geteilte und übertragene Lebensversicherungsguthaben. Hier ist aber m. E. die Entgeltlichkeit und Abzugsfähigkeit gegeben.
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald