Versorgungsausgleich / Beamter im Vorruhestand

Hallo zusammen,

ich hätte ein kleines Anliegen. Vorausgesetzt ein Gemeindebeamter geht aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten in den vorzeitigen Ruhestand, ab wann ist der vereinbarte Versorgungsausgleich, den seine Exfrau bekommt, überhaupt fällig ? Wenn die Exfrau die gesetzliche Altersgrenze erreicht, oder früher ?

Wie ist der Beamte dann versichert und zu welchem Prozentsatz ? Kriegt er die gleichen Leistungen bei Krankenkasse und Beihilfe ?

Wieviel darf der Beamte zu seiner Frührente dazuverdienen ?

Wäre nett, wenn mir jemand Auskunft erteilen könnte.

Hallo,

ich hätte ein kleines Anliegen. Vorausgesetzt ein Gemeindebeamter geht aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten in den vorzeitigen Ruhestand, ab wann ist der vereinbarte Versorgungsausgleich, den seine Exfrau bekommt, überhaupt fällig ? Wenn die Exfrau die gesetzliche Altersgrenze erreicht, oder früher ?

Die Versorgungsbezüge werden quasi sofort gekürzt, unabhängig davon, wann die Ex in Rente geht.

Wie ist der Beamte dann versichert und zu welchem Prozentsatz?

Die Ruhebezüge werden eben gekürzt. Am Beihilfeanspruch ändert sich nichts. :Kriegt er die gleichen Leistungen bei Krankenkasse und Beihilfe ?
Beihilfe ist doch in aller Regel ein Prozentsatz und kein fester Wert. Was soll sich da ändern. Auch bei der PKV ist das nicht relevant, sondern das was versichert worden ist.

Wieviel darf der Beamte zu seiner Frührente dazuverdienen ?

Beamte bekommen keine Frührente. Es gibt in Deutschland auch kein Gesetz, dass jemanden die Arbeit verbietet. Nicht mal Beamten im Ruhestand. Also er darf unbegrenzt dazuverdienen.
OT: Warum stellen soviele, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten oder gar dienen können, immer gleich die Frage, wieviel sie dazuverdienen können? Sind die gar nicht so krank?

Grüße

Hallo,

nein,vor der Regelaltersgrenze zur Pensionierung müssen auch Beamte auf den Zuverdienst aufpassen.
Die genaue Höhe wird ihnen im sogenannten Versorgungsbescheid
bekannt gegeben.

Außerdem besteht auch noch ein Unterschied zwischen vorzeitiger Pensionierung und Frührente…

Vorzeitige Pensionierung heisst,das der Beamte die spezifischen Anforderung für seine Laufbahn
(nehmen wir zum B. den Kampfjet-Piloten wegen medizinischer Tauglichkeit) nicht mehr erfüllt und deswegen in den Ruhestand geschickt wird.

Frühverrentung heisst,das derjenige generell nicht mehr voll arbeiten kann…wobei aber hier vielfach (Stichwort Hartz IV) auch gerne Leute frühverentet werden,um die Arbeitslosenstatistiken zu schönen…

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Hallo,

Hallo zusammen,

ich hätte ein kleines Anliegen. Vorausgesetzt ein
Gemeindebeamter geht aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten
in den vorzeitigen Ruhestand, ab wann ist der vereinbarte
Versorgungsausgleich, den seine Exfrau bekommt, überhaupt
fällig ? Wenn die Exfrau die gesetzliche Altersgrenze
erreicht, oder früher ?

dies wurde schon beantwortet!

Wie ist der Beamte dann versichert und zu welchem Prozentsatz

In welchem Bundesland ist der Beamte tätig ?
Und wie hoch ist sein Brutto-Monats-Einkommen?

? Kriegt er die gleichen Leistungen bei Krankenkasse und
Beihilfe ?

Ist der Beamte freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse ?

Oder wurde hier nur versehentlich der Begriff Krankenkasse verwendet und es wurde eine private Krankenversicherung gemeint ?

Wieviel darf der Beamte zu seiner Frührente dazuverdienen ?

Ein Beamter bezieht keine Frührente, sondern eine Beamtenversorgung.

Wieviel er noch dazu verdienen darf, kann er im jeweiligen Beamtenrecht nachlesen.

Wäre nett, wenn mir jemand Auskunft erteilen könnte.

Gruß Merger

Frühverrentung heisst,das derjenige generell nicht mehr voll
arbeiten kann…wobei aber hier vielfach (Stichwort Hartz
IV) auch gerne Leute frühverentet werden,um die
Arbeitslosenstatistiken zu schönen…

Es gibt bei einem Beamten keine Frühverrentung !

Der dienstunfähige Beamte wird in den Ruhestand versetzt und erhält Versorgungsbezüge !

Hallo,

nein,vor der Regelaltersgrenze zur Pensionierung müssen auch Beamte auf den Zuverdienst aufpassen. Die genaue Höhe wird ihnen im sogenannten Versorgungsbescheid bekannt gegeben.

Außerdem besteht auch noch ein Unterschied zwischen vorzeitiger Pensionierung und Frührente…

Vorzeitige Pensionierung heisst,das der Beamte die spezifischen Anforderung für seine Laufbahn (nehmen wir zum B. den Kampfjet-Piloten wegen medizinischer Tauglichkeit) nicht mehr erfüllt und deswegen in den Ruhestand geschickt wird.

Ist natürlich nicht unbedingt der beste Vergleich, da es da ohnehin eine Altersgrenze gibt und es sich eben nicht um Beamte handelt.

Davon abgesehen, darf natürlich der frühpensionierte Beamte dazuverdienen, wie er lustig ist. Bestenfalls wäre eine Art „Berufsverbot“ in Bereichen denkbar, in denen sich ein (definierter) Interessenkonflikt zu seiner bisherigen Tätigkeit besteht.
Ansonsten darf der frühpensionierte Kommunalbeamte soviel verdienen, wie er will. Gerne auch in der gleichen Tätigkeit, die er angeblich nicht mehr als Beamte ausführen kann. Mir fallen da die frühpensionierten Lehrer ein, die nun Nachhilfe geben.

Da der Frager sehr unspezifisch gefragt hat, konnte auch nur eine sehr allgemeine Antwort gegeben werden. Gerne kann die Frage spezifiziert werden. Etwa in die Richtung: Wieviel kann ich dazuverdienen, ohne dass sich das bei Hartz-4, Wohngeld, Pension, Steuer etc. pp. auswirkt.

Grüße

Hallo ElBuffo,

wie kommst Du auf solche Gedanken ?

Davon abgesehen, darf natürlich der frühpensionierte Beamte
dazuverdienen, wie er lustig ist. Bestenfalls wäre eine Art
„Berufsverbot“ in Bereichen denkbar, in denen sich ein
(definierter) Interessenkonflikt zu seiner bisherigen
Tätigkeit besteht.
Ansonsten darf der frühpensionierte Kommunalbeamte soviel
verdienen, wie er will.

beachte nachfolgende Informationen unter Punkt 12.1:

http://www.besoldung-rheinland-pfalz.de/media/pdf/rh…

Gerne auch in der gleichen Tätigkeit,
die er angeblich nicht mehr als Beamte ausführen kann. Mir
fallen da die frühpensionierten Lehrer ein, die nun Nachhilfe
geben.

Der Beamte muss alle Änderungen hinsichtlich seines Einkommens seinem Dienstherrn mitteilen. (siehe Punkt 3.2)

Wenn der Beamte die gleiche Tätigkeit (wie während seiner aktiven Zeit ausübt) besteht die Gefahr, dass er wieder dienstfähig wird.

Gruß Merger

PS: in anderen Bundesländern ist es ähnlich.

o.w.T.

Hallo,

wie kommst du bitteschön

Davon abgesehen, darf natürlich der frühpensionierte Beamte
dazuverdienen, wie er lustig ist. Bestenfalls wäre eine Art
„Berufsverbot“ in Bereichen denkbar, in denen sich ein (definierter)
Interessenkonflikt zu seiner bisherigen Tätigkeit besteht…

auf diesen Stuss ??..

Lies einmal das Beamten-Versorgungs-Gesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__53.html

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Hallo,

wie kommst Du auf solche Gedanken ?

Ich frage mich viel eher, warum so oft gefragt wird, ob jemand nur bis zu einer bestimmten Grenze verdienen dürfte. Dem ist nun mal in den allermeisten Fällen nicht so.

beachte nachfolgende Informationen unter Punkt 12.1:

http://www.besoldung-rheinland-pfalz.de/media/pdf/rh…

Der Beamte muss alle Änderungen hinsichtlich seines Einkommens seinem Dienstherrn mitteilen. (siehe Punkt 3.2)

Nö, nur für solches aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit sowie aus Renten u.ä. Miet- oder Kapitaleinkünfte kann er beispielsweise haben, wie er lustig ist. Und genau das meine ich u.a. mit dem Hinweis auf die sehr unspezifische Ausgangsfrage.
Es leibt also dabei, dass kein Beamtenversorgungsgesetz dem (früh)pensionierten Beamten irgendeine Höchstgrenze zugesteht. Dass in Deutschland bei steigenden Einkommen irgendwelche Sozialleistungen wegfallen und/oder Abgaben steigen, ist doch nichts Neues. Und es wäre auch nicht gerechtfertigt, daraus die Formulierung abzuleiten, jemand dürfe nicht mehr als x verdienen.
Also der frühpensionierte Beamte mit 2.500€ Pension darf gerne 70.000€ mit irgendeiner Beschäftigung verdienen. Niemand kann ihm das verbieten.

Wenn der Beamte die gleiche Tätigkeit (wie während seiner aktiven Zeit ausübt) besteht die Gefahr, dass er wieder dienstfähig wird.

Ja, aber verboten ist es deswegen noch nicht. Und diejenigen, die das so machen, werden schon wissen, wie es geht.

Grüße

Hallo,

wie kommst du bitteschön

Davon abgesehen, darf natürlich der frühpensionierte Beamte dazuverdienen, wie er lustig ist. Bestenfalls wäre eine Art „Berufsverbot“ in Bereichen denkbar, in denen sich ein (definierter) Interessenkonflikt zu seiner bisherigen Tätigkeit besteht…

auf diesen Stuss ??..

Hast Du meinen Beitrag bis zu Ende gelesen? Und verstanden?

Lies einmal das Beamten-Versorgungs-Gesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__53.html

Habe ich jetzt gelesen. Ich habe aber den Teil nicht gefunden, wonach ein (früh)pensionierter Beamte einen Betrag x nicht übersteigen darf. Vielleicht reden wir hier irgendwie aneinander vorbei? Die Ausgangsfrage war, wieviel er dazu verdienen darf (Punkt) Es kam keine Bedingung etwa in der Art, um keine Kürzung von Wohngeld, Hartz-4, Pension oder Erhöhung der Abgabenlast etc. pp. zu erleiden.
Somit bleibt es bei der Aussage, dass er unbegrenzt hinzuverdienen darf. Und der darf das, weil ihm kein Gesetz die freie Berufsausübung verbietet. Diese Freiheit ist mit Art. 12 (1) GG auch ziemlich weit oben angesiedelt.
Also wer kann, darf in diesem Land auch 100.000€ und mehr im Jahr verdienen, auch frühpensionierte Beamte.

Grüße

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Hallo,

Lesen ist nicht deine Stärke…-))

ansonsten wäre dir es schon bei dem Eingangssatz aufgegangen…:smile:))

§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und
Erwerbsersatzeinkommen

(1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder
Erwerbsersatzeinkommen
(Absatz 7), erhält er daneben seine
Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen
der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze

es gibt für Frühpensionäre keinen unbegrenzten Hinzuverdienst !!!

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Hallo,

Lesen ist nicht deine Stärke…-))

Und Deine offenkundig das Verstehen des Gelesenen.

(1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Absatz 7), erhält er daneben seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze

O.K. Das bestätigt schonmal, dass wir tatsächlich den gleichen Gesetzestext gelesen haben. Möglicherweise habe ich ein massives Interpretationsproblem. Aber markiere mir bitte nochmal den Passus, wonach er nicht unbegrenzt hinzuverdienen darf. Nicht dürfen im Sinne von, dass es ihm nicht erlaubt ist, einer Beschäftigung mit einem entsprechenden Verdienst nachzugehen. Und nur damit es ganz deutlich wird, ich suche nicht den Passus, wo steht, inwieweit ein Zuverdienst auf die Versorgung angerechnet wird. Es geht um den Passus, der ihm einen Zuverdienst in einer bestimmten Größenordnung grundsätzlich verbietet.

es gibt für Frühpensionäre keinen unbegrenzten Hinzuverdienst
!!!

Doch, doch.
Vorschlag: Puls runterfahren und mal alles ab Guten Morgen vergessen und dann einfach mal das Ursprungsposting und die dort gestellte Frage lesen und vielleicht auch noch meine darauf folgenden Beiträge. Eigentlich war da bereits herausgearbeitet worden, dass es einen Unterschied zwischen hinzuverdienen dürfen und einer eventuellen Anrechnung auf die Versorung gibt. Muss man eben nur lesen und verstehen können/wollen. Und dann kommt man drauf, dass Beides zu bejahen ist. Dummerweise war eben nur die eine Frage gestellt und daher auch nur beantwortet worden.

Grüße

Danke für Eure Antworten, ich denke, dass die Versorgungsbezüge ab dem Eintreten in den Ruhestand um den Versorgungsausgleich gekürzt werden, unabhängig davon, ob die Exfrau diesen in Anspruch nimmt oder nicht.

Bei Beihilfe und privater KK dürfte sich das prozentuale Verhältnis ändern. Muss noch einmal nachfragen.

Hinzuverdienstgrenze ist glaube ich geregelt, so um die 470 Euro.

Noch was zu den hohen Pensionen, sollte ich mit A 10 mit ca. 60 Jahren in den Ruhestand gehen, bleiben mir ca. 1300 Euro netto und das für 40 Jahre Arbeit ohne Auszeit.

Grüße

Hallo,

Lesen ist immer noch nicht deine Stärke…:smile:

Lies dir einfach den Paragraphen noch einmal ganz und bis zum Ende durch…

Für den normalen ,vorzeitig pensionierten Beamten gibt es eine Grenze…

Wenn du natürlich unsere Herren Politiker meinst, die sich ja bereits ihre eigentliche Arbeit schon doppelt bezahlen lassen…
15.000,- € für 1 Stunde reden…