Hallo,
nein,vor der Regelaltersgrenze zur Pensionierung müssen auch Beamte auf den Zuverdienst aufpassen. Die genaue Höhe wird ihnen im sogenannten Versorgungsbescheid bekannt gegeben.
Außerdem besteht auch noch ein Unterschied zwischen vorzeitiger Pensionierung und Frührente…
Vorzeitige Pensionierung heisst,das der Beamte die spezifischen Anforderung für seine Laufbahn (nehmen wir zum B. den Kampfjet-Piloten wegen medizinischer Tauglichkeit) nicht mehr erfüllt und deswegen in den Ruhestand geschickt wird.
Ist natürlich nicht unbedingt der beste Vergleich, da es da ohnehin eine Altersgrenze gibt und es sich eben nicht um Beamte handelt.
Davon abgesehen, darf natürlich der frühpensionierte Beamte dazuverdienen, wie er lustig ist. Bestenfalls wäre eine Art „Berufsverbot“ in Bereichen denkbar, in denen sich ein (definierter) Interessenkonflikt zu seiner bisherigen Tätigkeit besteht.
Ansonsten darf der frühpensionierte Kommunalbeamte soviel verdienen, wie er will. Gerne auch in der gleichen Tätigkeit, die er angeblich nicht mehr als Beamte ausführen kann. Mir fallen da die frühpensionierten Lehrer ein, die nun Nachhilfe geben.
Da der Frager sehr unspezifisch gefragt hat, konnte auch nur eine sehr allgemeine Antwort gegeben werden. Gerne kann die Frage spezifiziert werden. Etwa in die Richtung: Wieviel kann ich dazuverdienen, ohne dass sich das bei Hartz-4, Wohngeld, Pension, Steuer etc. pp. auswirkt.
Grüße