Hallo,
hätte noch eine Frage. Ist der Geldbetrag, der im Rahmen der Ehescheidung als Versorgungsausgleich festgelegt wurde, den ein Beamter seiner Exfrau zahlen muss, bei einer Ruhestandsversetzung von der Rente wertgleich abzuziehen oder wird da noch eine Wertberichtigung durchgeführt ?
Es wäre schon wichtig, dass mit den korrekten Bezeichnungen hantiert wird. Das geht schon los bei der Formulierung , dass er seiner Ex was zahlen muss. Daneben erhält ein Beamter keine Rente.
Es wäre also wirklich wichtig, wovon die Rede ist.
Beispiel: Beamter Scheidung 2011 Ruhestandsversetzung 2020, Versorgungsausgleich 140,00 Euro
Kann mir da jemand helfen ?
Sicher kann man da im Internet genug Informationen finden, wenn man mit den richtigen Begriffen sucht.
Der vom Familiengericht festgesetzte Ausgleichsbetrag bzw. die Kürzung seiner Versorgungsbezüge, die der Ruhestandsbeamte da wahrnimmt, ist nicht fest, sondern erhöht sich entsprechend der allgemeinen Entwicklung der (Versorgungs)Bezüge (also nicht Erhöhungen durch Beförderungen, sondern die allgeinen "Tarif"erhöhungen, die regelmäßig stattfinden). Wenn also die (Versorgungs)Bezüge um 2% angehoben werden, steigt auch der Ausgleichbetrag um 2% auf 142,80€.
Das nennt sich Fortschreibung des Versorgungsausgleichs. Darunter könnte man mal googlen. Ich denke, dass da die Ämter für Besoldung und Versorgung (oder wie die auch immer heißen mögen) genug Informationen bereithalten oder man sich bei diesen Stellen auch direkt schlau machen kann.
Grüße