Versorgungsausgleich bei eigener Rente

Meine Frage:
Geschiedener Mann ist Rentner, Geschiedene Frau muß noch mindestens 3 Jahre arbeiten. Scheidung erfolgte im Mai 2010.
Was ist wenn der Mann stirbt, bevor die Frau in Rente geht. Hat sie trotzdem Anspruch auf den Versorgungsausgleich? Bisher wurde immer nur davon gesprochen, was passiert wenn der Anspruchsberechtigte, also die Frau stirbt.
Danke für eine Antwort.

Was ist wenn der Mann stirbt, bevor die Frau in Rente geht.
Hat sie trotzdem Anspruch auf den Versorgungsausgleich?

Mit der Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt und damit ist meines Erachtens der Anspruch auf Hinterbliebenenrente erledigt.

hallo,

Der Versorgungsausgleich wird mit der Scheidung durchgeführt und dem jeweiligen Konto gutgeschrieben. Somit hat die Frau ihren Anspruch bereits und bekommt diese Rente, sobald sie in Rente geht.
Dem Mann wird diese Rente bereits jetzt in Abzug gebracht, da ändert sich auch nichts wenn die Frau stirbt, es bleibt bei der gekürzten Rente.

Gruß
Gaby

Hallo,

Meine Frage:
Geschiedener Mann ist Rentner, Geschiedene Frau muß noch
mindestens 3 Jahre arbeiten. Scheidung erfolgte im Mai 2010.
Was ist wenn der Mann stirbt, bevor die Frau in Rente geht.
Hat sie trotzdem Anspruch auf den Versorgungsausgleich? Bisher
wurde immer nur davon gesprochen, was passiert wenn der
Anspruchsberechtigte, also die Frau stirbt.

Meine Antwort:

Der Versorgungsausgleich wurde im Zeitpunkt der Scheidung übertragen und wird dann auch in der Rente der Frau berücksichtigt. Dass der Mann zu diesem Zeitpunkt ggf. bereits tot ist, ist dabei völlig ohne Belang.

Danke für eine Antwort.

Bitte!

Servus,
Robert