Hi,
im Archiv steht nichts entsprechendes und googeln brachte mich auch nicht weiter.
Wenn ein selbstständiger selbst keinen, bzw. höchstens den minimalsten Rentenanspruch erworben hat, wird dann seine zu erwartende private Rentenversorgung (ist dann ja Kapital und ggflls. z.B. Rentenzahlung durch private Versicherung) zum Versorgungsausgleich hinzugezogen?
Anders gefragt:
Ist Partner 1, der Rentenansprüche erworben hat später der Dumme, weil Partner 2 nur privat vorgesorgt hat und selbt keine, oder kaum Rente bekommt?
Das würde ja bedeuten Partner 2 hat im Rentenalter evtl. durch sein Vermögen ein recht gutes auskommen und erhielte von Partner 1 dann noch Geld aus dessen gesetzl. Rente.
Ich hoffe das war verständlich. Danke vorab.
bye