Was Du tun kannst, nein, was Du tun MUSST, ist: Die Scheidung einreichen!
Klar, bekommst Du KEINE KAPITALAUSZAHLUNG zur freien verfügung!!!
WEIL:
ERSTENS: Versorgungsausgleich heißt, an Rentenansprüchen, die Dein EHEPARTNER erarbeitet hat, haben! Und Rentenansprüche sind kein Kapital! Auch wenn die Rentenansprüche geklärt sind, hast Du erst im Rentenalter eine Rente! KEIN KAPITAL!
Bist Du noch jung, musst Du warten, bis Dein noch Ehepartner in Rente geht, damit auch Du eine Rente bekommst!
ZWEITENS: Einen Antrag auf einen Versorgungsausgleich kannst Du erst nach der Scheidung stellen!