Versorgungsausgleich bei scheidung

Hi,

ich habe anspruch auf versorgungsausgleich aus betrieblicher altersvorsorge meines (noch) ehepartners.

das familiengericht schreibt vor, eine versorgungseinrichtung zu benennen, was mit dem kapitalbetrag geschehen soll.

eine auszahlung zur freien verfügung ist nicht möglich.

was kann ich tun?

WJJ

Hi WJJ,

Was Du tun kannst, nein, was Du tun MUSST, ist: Die Scheidung einreichen!

Klar, bekommst Du KEINE KAPITALAUSZAHLUNG zur freien verfügung!!!

WEIL:

ERSTENS: Versorgungsausgleich heißt, an Rentenansprüchen, die Dein EHEPARTNER erarbeitet hat, haben! Und Rentenansprüche sind kein Kapital! Auch wenn die Rentenansprüche geklärt sind, hast Du erst im Rentenalter eine Rente! KEIN KAPITAL!

Bist Du noch jung, musst Du warten, bis Dein noch Ehepartner in Rente geht, damit auch Du eine Rente bekommst!

ZWEITENS: Einen Antrag auf einen Versorgungsausgleich kannst Du erst nach der Scheidung stellen!

Gruß, M.

Hi Mariela,

vielen Dank für deine Antwort!

Gruß

WJJ