Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind im Guten auseinander gegangen lassen uns nun nach 14 Jahren Ehe (2002 bis 2016) scheiden.
Um Kosten zu sparen, haben wir uns über alles geeinigt und lassen uns von nur einem Anwalt vertreten.
Lediglich die Berechnung des Versorgungsausgleiches lässt sich nicht verhindern und ein Notarvertrag zum Ausschluss desselben ist ziemlich teuer,
Daher meine Frage:
Ich war die ganze Zeit angestellt berufstätig, meine Frau hat von 2004 unseren gemeinsamen Sohn betreut und war dann von 2006 bis 2014 selbständig und hat während dieser Zeit keine Rentenpunkte erworben.
Wird diese Zeit bei der Berechnung des Ausgleichs berücksichtigt?
Vielen Dank!
das ist schlicht falsch. EINER von euch wird von einem anwalt vertreten und der andere nicht.
der versorgungsausgleich lässt sich bei euch weder durch einen notarvertrag noch sonstwie verhindern, denn der ist gesetzlich geregelt. siehe http://www.lebenslage-scheidung.de/service-versorgungsausgleich-frage-5.html
warum ihr den anwalt nicht zu diesem thema befragt habt ist vermutlich geheim? schau mal selber nach:
http://www.lebenslage-scheidung.de/service-versorgungsausgleich.html
Der Verzicht darauf lässt sich grundsätzlich vor einem Notar vereinbaren, allerdings (darauf zielst Du sicher ab) nicht zu Lasten Dritter.
Also, wenn ein Ehepartner auf den Ausgleich verzichtet, so darf er deswegen nicht auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sein.
Geht nur , wenn beide Partner eigene und ausreichende Sozialabsicherung haben.
Die falsche Formulierung tut mir leid, natürlich wird SIE vom Anwalt vertreten. Da wir uns aber in allen Punkten (bis auf den Versorgungsausgleich) einig sind, werden wir auch nur mit diesem vor Gericht ziehen - es sei denn, ich finde noch einen Grund, mit einem eigenen Anwalt einen Vergleich erreichen zu können.
Vielen Dank!
Tatsache ist, dass sie das gemeinsam bewohnte Haus nach Begleichung der Umbaukosten (welche als Miete an den Schwiegervater gezahlt werden) überschrieben bekommt und ich die Hälfte aller Verbindlichkeiten (bzw. Anschaffungskosten) übernommen habe. Die von mir errichtete PV-Anlage habe ich Ihr auch übertragen, für die zwar noch eine Restfinanzierung zu zahlen ist, welche sich jedoch aus den Einspeisungs-Erträgen ergibt.
Diese Infos hatten noch gefehlt …