Versorgungsausgleich Erwerbsminderungsrente

Liebe Mitglieder,

ich habe folgendes Problem. Ich werde am 7.2.2012 geschieden. Der Scheidungsantrag wurde mir nach einem Jahr der Trennung(3.12.2009-3.12.2010) am 9.12.2010 zugestellt. Ich bekomme einen Versorgungsausgleich - ich beziehe seit 2008 Erwerbsminderungsrente, wurde also schon während der Ehe berentet. Dieser Versorgungsausgleich wird auf meine Rente draufgerechnet und erhöht diese also.

Bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches wurde als Ehende der Monat 12.2010 herangezogen, da da unsere Trennung ein 1 Jahr betrug.

Bekomme ich nun den Ausgleich nauf meine EU-Rente erst ab rechtskräftiger Scheidung im Februar, oder bekomme ich eine Nachzahlung seit 12.2010 ? Kann mir hier jemand eine Antwort geben?? Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen. Petra

Guten Tag,

der Verdorgungsausgleich wird umgesetzt in dem übernächsten vollen Monat der Rechtskraft der Scheidung.

Beispiel:
Scheidung 12-2011
rechskräftig 01-2012
Umsetzung: Rentenzahlung für den Monat 03-2012

Lieben Gruß
MG

also du bekommst das erst ab scheidung, bei mir war das auch so, ich habe sogar über zwei jahre getrennt gelebt und dann erst die scheidung , und es wurde mir erst ab dem tag der rechtskräftigkeit der scheidung gezahlt. lg.

Schade, kann ich leider nicht weiterhelfen.

Rechtsberatung bei Anwalt? (Ich weißß die wollen nur unser Bestes (geld)

Gruß
EJWW

tut mir leid, aber da hab ich keine Erfahrung.
Alles Gute

Tut mir leid, ich kenne mich damit leider nicht aus.Mfg Susanne

hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen…

lisa

Hallo,

dazu kann ich mangels Fachkenntnis leider nichts sagen.

VG
Thommy

Hallo P.Müller
Ich kann es Dir nicht sagen ab wann die Zahlung erfolgt.
Aber ich denke das diese Frage sicherlich bei der Scheidung beantwortet wird.
Gruß Seppel42

Liebe Petra, ich vermute, ab dem Eheende, aber leider bin ich mir nicht sicher. Genaueres kann Ihnen sicher Ihr Anwalt sagen. Alles Gute und viel Kraft am 7.2.! Verena

Liebe Petra, ich denke, ab dem Eheende, bin aber nicht ganz sicher. Genaueres kann Ihnen sicher Ihr Anwalt oder das Gericht sagen. Alles Gute und viel Kraft am 7.2. Verena

Hallo,
das kann ich nicht beantworten. Ich empfehle einen Rentenberater vor Ort. Gibt es in der Geminde- oder Stadtverwaltung. Einfach mal anfragen und sich beraten lassen.
Alles Gute!
Bernd

Hallo Petra,

leider bin ich hier auch überfragt.

Ich würde mich in diesem Fall direkt an die Deutsche RV wenden, die sind verpflichtet eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben. Danach weiss man genau wieviel man an Nachzahlung erwarten darf.

Gruß
Anton

vIELEN LIEBEN dANk!!!

Vielen lieben Dank für Deine Reaktion/Antwort!

P.M.

also du bekommst das erst ab scheidung, bei mir war das auch
so, ich habe sogar über zwei jahre getrennt gelebt und dann
erst die scheidung , und es wurde mir erst ab dem tag der
rechtskräftigkeit der scheidung gezahlt. lg.

Vielen lieben Dank trotzdem für Deine Reaktion/Antwort!

P.M.

Vielen lieben Dank trotzdem für Deine Reaktion/Antwort!

P.M.

tut mir leid, aber da hab ich keine Erfahrung.
Alles Gute

Vielen lieben Dank trotzdem für Deine Reaktion/Antwort!

P.M.

Tut mir leid, ich kenne mich damit leider nicht aus.Mfg
Susanne

Vielen lieben Dank trotzdem für Deine Reaktion/Antwort!

P.M.

hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen…

lisa

Vielen lieben Dank trotzdem für Deine Reaktion/Antwort!

P.M…