ich habe folgendes Problem. Ich werde am 7.2.2012 geschieden. Der Scheidungsantrag wurde mir nach einem Jahr der Trennung(3.12.2009-3.12.2010) am 9.12.2010 zugestellt. Ich bekomme einen Versorgungsausgleich - ich beziehe seit 2008 Erwerbsminderungsrente, wurde also schon während der Ehe berentet. Dieser Versorgungsausgleich wird auf meine Rente draufgerechnet und erhöht diese also.
Bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches wurde als Ehende der Monat 12.2010 herangezogen, da da unsere Trennung ein 1 Jahr betrug.
Bekomme ich nun den Ausgleich nauf meine EU-Rente erst ab rechtskräftiger Scheidung im Februar, oder bekomme ich eine Nachzahlung seit 12.2010 ? Kann mir hier jemand eine Antwort geben?? Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen. Petra
also du bekommst das erst ab scheidung, bei mir war das auch so, ich habe sogar über zwei jahre getrennt gelebt und dann erst die scheidung , und es wurde mir erst ab dem tag der rechtskräftigkeit der scheidung gezahlt. lg.
Hallo P.Müller
Ich kann es Dir nicht sagen ab wann die Zahlung erfolgt.
Aber ich denke das diese Frage sicherlich bei der Scheidung beantwortet wird.
Gruß Seppel42
Liebe Petra, ich vermute, ab dem Eheende, aber leider bin ich mir nicht sicher. Genaueres kann Ihnen sicher Ihr Anwalt sagen. Alles Gute und viel Kraft am 7.2.! Verena
Liebe Petra, ich denke, ab dem Eheende, bin aber nicht ganz sicher. Genaueres kann Ihnen sicher Ihr Anwalt oder das Gericht sagen. Alles Gute und viel Kraft am 7.2. Verena
Hallo,
das kann ich nicht beantworten. Ich empfehle einen Rentenberater vor Ort. Gibt es in der Geminde- oder Stadtverwaltung. Einfach mal anfragen und sich beraten lassen.
Alles Gute!
Bernd
Ich würde mich in diesem Fall direkt an die Deutsche RV wenden, die sind verpflichtet eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben. Danach weiss man genau wieviel man an Nachzahlung erwarten darf.
also du bekommst das erst ab scheidung, bei mir war das auch
so, ich habe sogar über zwei jahre getrennt gelebt und dann
erst die scheidung , und es wurde mir erst ab dem tag der
rechtskräftigkeit der scheidung gezahlt. lg.