Guten Tag,
zu den Fakten und der Frage
am 19.08.2008 wurde eine Scheidungsvereinbarung über das AG (Wohnort bekannt) abgeschlossen, Zeugen jeweils die Anwälte, Notar
Gütertrennung per sofort
am 14.06.2012 wurde die ehe rechtskräftig geschieden
nun die Frage. Warum geht die Versorgungsausgleichszahlung bis 2012 ? und nicht bis zum aug. 2008 - habe ich eine schlechte anwältin? denke ja
(für arbeitgeberrente , BVV und staatl. Rente zahle ich nun bis dez. 2012)
wer kann helfen? rechtsverbindliche antworten geben? urteile nennen ? mir empfehlungen aussprechen?
danke
johannes aus Bad dürkheim
nun die Frage. Warum geht die Versorgungsausgleichszahlung bis 2012 ?
In allen mir bekannten Fällen wurde der Versorgungsausgleich bis zum Monat, in dem der Scheidungsantrag bei Gericht einging, berechnet.
und nicht bis zum aug. 2008 - habe ich eine schlechte anwältin? denke ja
Üblicherweise beauftragt das Gericht, und nicht die Anwältin, die Versorgungsträger mit der Berechnung. Die Ehezeit wird vom Gericht festgelegt. Der Zeitraum, für den der Versorgungsausgleich berechnet wird, entspricht der Ehezeit, es sei denn, die Eheleute schließen darüber einen notariellen Vertrag.
wer kann helfen? rechtsverbindliche antworten geben? urteile nennen ? mir empfehlungen aussprechen?
Offenbar war die hier getroffene Regelung Teil der Scheidungsvereinbarung.