Versorgungsausgleich in einer Steuererklärung?

Bei einer gerichtlichen Ehescheidung wird normalerweise ein Versorgungsausgleich von der Rente berechnet. Dieser Ausgleich steht dann dem berechtigten Ex-Ehepartner bei Rentenbeginn zu. Dem anderen Ex-Ehepartner wird der berechnete Betrag von den Rentenbezügen aber sofort abgezogen. Die Höhe des Betrages richtet sich u.a. nach der Anzahl der Ehejahre.
Nun ist dies meines Erachtens nach eine sogenannte Unterhaltszahlung an den/der Ex-Ehepartner/in und müsste doch steuerlich zu berücksichtigen sein. Stimmt das? Und wenn ja, kann man das Jahre später (nach wieviel Jahren?) noch beim Finanzamt geltend machen?

Nun ist dies meines Erachtens nach eine sogenannte
Unterhaltszahlung an den/der Ex-Ehepartner/in und

Versorgungsausgleich und Unterhalt sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Der Versorgungausgleich, gleicht wie der Name sagt, die von den Ehepartnern erworbenen Rentenansprüche während der Ehe aus.
Gerade weil oft ein Ehepartner in der Ehe aufgrund der Kindererziehung und/oder der Haushaltsversorgung weniger arbeitet und dadurch auch geringere Rentenansprüche hat.

Wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde und beide Ex-Partner in Rente sind schließt das aber einen Unterhalt nicht aus.

Nette Idee, aber vergiss es.

Krümelchen

hallo,

nein, das ist kein unterhalt, sondern eben ein versorgungsausgleich. sonst würde es ja unterhalt heißen:wink:

saludos, borito

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola