Versorgungsausgleich / Kapitalwert

Hallo,
Bitte um Hilfe, verstehe das Thema nicht ganz.
Ehemann hat 14,15 Versorgungspunkte gesamt und Ausgleichspunkte 7,5. Korrespondierender Kapitalwert ist 1.875

Ehefrau hat Versorgungsauspunkte 6,6 und Ausgleichspunkte 3,3. Korrespondierender Kapitalwert ist 23.481.

Was bedeutet für die Ehefrau, dass sie viel höheren korr. Kapitalwert hat? Muss sie/Ihre Versicherung etwas an den Ehemann im Endergebnis zahlen?

Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße Natalia

Am Besten mal mit der Rentenversicherung reden!

Beim

"handelt es sich um den Betrag, der aufzubringen wäre, um beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts zu begründen (§ 47 Abs. 2 VersAusglG). Man könnte den korrespondierenden Kapitalwert somit auch als „Einkaufspreis“ des auszugleichenden Anrechts bezeichnen. "
sagt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/02_fachliteratur/studientexte/01_versicherungsrecht/23_versorgungsausgleich.pdf?__blob=publicationFile&v=4
auf Seite 20.
Sie muss das also nicht zahlen, ganz im Gegenteil.

Warum fragt man sowas eigentlich nicht seinen Anwalt? Nun erzähl bitte nicht, du hast keinen? Oder ihr habt einen gemeinsamen? Das wäre so ziemlich das dümmste, was man machen kann. Ein Anwalt kann keine zwei Leute gleichzeitig vertreten!

Danke.
Weil jeder Anruf in Rechnung gestellt wird.

Echt? Normalerweise richtet sich die Bezahlung nach den Einkommens- und Vermögenswerten. Da sind alle Anrufe bereits mitr drin. Such mal mit einer Suchmaschine deiner Wahl nach ‚Scheidungskosten‘. Lies zum Beispiel mal: