Eine Frau (42) ist 17Jahre mit einem Landwirt verheiratet. In dieser Zeit wurde drei Kinder geboren und erzogen.
Die Frau war bei ihrem Ehemann auf dem hof gering beschaftigt (~300.-dm/Monat). Der Mann hat über die Jahre über den betrieb selbständig für das familiäre Einkommen gesorgt.
Die Frau war zunächst,bevor die Kinder kamen,abhängig beschaftigt. Später wurden ihr die erziehungszeiten für die Kinder gut geschrieben.
Der Mann hat eine geringe (mindest-?)(gesetzliche?) landwirtschaftliche altersvorsorge(-Versicherung) unterhalten.
Der Mann wird seinen betrieb später (an seinen Sohn?) verpachten und so lebenslang seine altersorge durch die
aufbessern.
Das groteske: beim versorgungsausgleich wird eine monatliche schuld der Frau AN DEN MANN in Höhe von Ca 40€ errechnet!!!
Die Scheidung soll schon in wenigen tagen ausgesprochen werden.(gemeinsamer Anwalt)
Kann die Frau die Scheidung verweigern??
Wie kann das sein?
Wer kann aufklären?
Wer weiss (welchen) Rat???
Herzlichen dank im voraus!!
Hallo,
es gibt keinen gemeinsamen Anwalt, sondern der Anwalt ist immer Anwalt des Ehegatten, der ihn beauftragt, und zu dessen Wohl muss er agieren. D.h. sollten zwei juristische Laien nur deshalb sich ach so einig sein und nur einer einen Anwalt zwecks Antragstellung beauftragen, weil sie x gewichtige Dinge übersehen haben, muss und darf dieser Anwalt nur seinem Mandanten gegenüber diese dergestalt erwähnen, dass dieser sich dann überlegen kann, was davon auch an den anderen Ehegatten berichtet wird. Der Anwalt darf ohne Einverständnis seines Mandanten keinerlei für diesen nachteilige Dinge dem anderen Ehegatten mitteilen.
Insoweit ist der so genannte „gemeinsame Anwalt“ oft eine vordergründige Milchmädchenrechnung, bei der dann wenig Geld gespart wird, um viel Geld zu verlieren.
Wenn hier jetzt Unklarheiten entstehen, sollte der nicht vertretene Ehegatte schleunigst einen Anwaltskollegen aufsuchen, um sich Klarheit zu verschaffen, was da ggf. schief gelaufen ist, bevor ein Urteil in die Welt gesetzt wird.
Gruß vom Wiz
Ergänzung:
Wenn die Ehefrau nur geringe Einkünfte hat, erhält sie vermutlich auch eine Prozesskostenhilfe - muss evt. dann auch den eigenen Anwalt nicht bezahlen.
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
Ergänzend gibt es auch noch einen Zugewinnausgleich.
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/zugewinnausgleich/z…
Gruß Merger
Hallo.
Das groteske: beim versorgungsausgleich wird eine monatliche schuld der Frau AN DEN MANN in Höhe von Ca 40€ errechnet!!!
So sind halt mal die Regelungen im Versorgungsausgleich.
Der Mann hat in der Ehezeit relativ geringe Rentenanprüche erworben.
Bei der Fau sind es alleine durch die Kindererziehung monatlich 252,63 Euro Rentenanwartschaften.
„Monatliche schuld“ ist sicher auch nicht der richtige Ausdruck. Von der Rentenanwartschaft der Ehefrau werden die 40 Euro an den Ehemann übertragen.
Es kommt inzwischen immer öfters vor, das der Ausgleich in Richtung Ehemann geht.
Gruß von TrixiMaus
Ach so noch: Beim Familiengericht nennt man es nicht Prozeßkostenhilfe sondern „Verfahrenskostenhilfe“. Ändert aber in der Sache nichts.
Herzlichen dank für eure Ratschläge!!!
Leider gibt es (wohl?) keine Lösung zu dem eigentlichen Problem, dass die Frau Ansprüche an den während der ehezeit haupterwerbstatigen anzutreten hat…
Gleichwohl: danke schön!
Für weitere Ideen dankbar…