Versorgungsausgleich nach Scheidung-Widersprch

Hallo,
ich wurde 1986 geschieden kurz nachdem wir nach Australien ausgewandert sind. Meine Geschiedene hat jetzt bei meiner Rentenversicherung bzw beim zuständigen Gericht in Berlin Schöneberg die Übertragung der in der Ehezeit erworbenen Punkte beantragt. Mir wurde jetzt von dort mitgeteilt, daß von meinem Rentenkonto an sie ca. 250 Euro zu zahlen sinf. Weiterhin wurde mir eine Widerspruchsfrist eingeräumt.
Jetzt frage ich mich bzw auch hier, macht das einen Sinn?
Wir leben beide in Australien, meine EX ist inzwischen australische Staatsbürgerin und bezieht australische Rente, kann diese einen Einfluß auf die zu zahlende Summe haben?
Wäre für eine Antwort dankbar.

Hallo,

derarige Rechtsauskünfte können und dürfen wir leider nicht geben.

mfg
jtürk
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo PIWI,
nach deutschem Altersversorgungsgesetzt steht deiner Exfrau tatsächlich eine Rentenausgleichszahlung zu.
Grob gesagt muss jeder die Hälfte seiner Rente an den anderen abgeben. Wenn eine der beiden Parteien wenig in die Rente einbezahlt hat, dann hat der andere automatisch mehr abzugeben.
Wie das allerdings nach australischem Recht ist, kann ich dir nicht sagen. Ich hatte bei meiner Scheidung zwei private Altersrenten angespart. Ich habe von diesen beiden Renten nichts an meinen Exmann abgegeben, dafür hab ich auf den Altersversorgungsausgleich verzichtet, der allerdings weit unter 100 euro monatlich gelegen hätte.
Ich denke dass dir in deinem Fall ein Fachanwalt oder die Rentenberatungsstelle detailliert weiterhelfen können.
Liebe Grüsse

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Dieses ist ein Thema, wozu ich nichts sagen könnte. Aber einen Tipp:

www.frag-einen-anwalt.de

hier kann man eine Frage stellen, einen Betrag bieten, der vom Konto abgebucht wird und man erhält eine brauchbare fachliche Antwort.

Habe ich selbst schon öfter genutzt. Ist günstiger, als ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt

Viel Glück!

Hallo,

leider kann ich die Frage nicht beantworten aber die RV kann es bestimmt!!

Einfach dort mal anrufen und nachfragen!!!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Nav…

MfG www.thomas-wolter.eu

Hallo,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen. Kann denn die Rentenkasse nicht nähere Auskünfte geben? Alles Gute!

… tut mir leid, da kann ich nicht helfen …

Gruß Dirk

P.S.: Warum ich hier mindestens 80 Zeichen eintippen muss, verstehe ich nicht …

Hallo PIWI41,

den Versorgungsausgleich mußt du leisten, ich glaube das es keinen Sinn macht da groß zu streiten.
Ansonsten weiß ich leider nicht wie es mit im Ausland Lebenden aussieht.

Alles Gute
Andreas

Hallo,
leider kann ich bei dieser Frage nicht weiterhelfen. Ich würde einen Anwalt der sich im Scheidungsrecht auskennt hinzuziehen.
LG
Harry61

Hallo
ich geh mal davon aus das es sich um eine Rentenversicherung handelt die damals in Deutschland abgeschlossen wurde.
Weiter gehe ich davon aus das Deine Ex sich sehr gut vorher informiert hat,und weiss das Sie da anspruch drauf hat.Hat Sie rechtlich auch,warscheinlich kommt Sie mit Ihrer Rente nicht zurecht.
Würde erst mal wiederspruch einlegen und versuchen dagegen anzugehen.
Viel Glück LG Sandy

Der Rentenanspruch ist unabhängig wo man lebt. Beide haben diesen Ansprruch auf Rente egal wo man wohnt.

Da geht wohl nichts dran vorbei.

Gruß
EJM

Beim Versorgungsausgleich geht es um den erworbenen Rentenanspruch in Deutschland … man kann durchaus aus mehreren Ländern Rente beziehen.
Natürlich kann eine zusätzliche Rente Einfluß haben. in wie weit weiß ich leider nicht.

Hoffe geholfen zu haben …

batman217

Hallo,

bin leider überfragt und kann keine Auskunft geben,
da ich mit der australischen Gesetzgebung nicht vertraut bin.

Gruß

Franjo

hallo,
ich denke, die sache hat sich erledigt mit dem
versorgungsausgleich.