Wie funktioniert das mit dem Versorgungsausgleich nach dem Gerichtsurteil:
- wird die Summe direkt gezahlt ?
- muss die summe an die rentenkasse gezahlt werden ?
- kann man auch trotz Urteil auf alles verzichten ?
Wie funktioniert das mit dem Versorgungsausgleich nach dem Gerichtsurteil:
Hallo,
soweit ich weiß, wenn es sich um die gesetzliche Rente handelt, werden dir die anteiligen/hälftigen Renetenpunkte auf den Rentenkonot angerechnet/gut geschrieben und kein Geld ausgezahlt. Oder handelt es sich um eine private Rentenversicherung?
Selbstverständlich kannst du verzichten, aber das wäre äusserst ! unklug.
Alles Gute!
Hallo,
der Versorgungsausgleich wird für den gesamten Ehezeitraum durchgeführt. Dazu erfolgt beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Kontenklärung. Mit dewr Reform des VA werden nicht nur die rentenrechntlichen Zeiten, sondern auch Riesterverträge, Versicherungen zur Absicherung einer Erwerbsminderung mit einbezogen.
Nach Abschluss der Bearbeitung wird später die Gutschrift oder der Malus bei beiden Versicherten im Versicherungskonto gespeichert und wird erst im Leistungsfall wirksam.
Ein- und Auszahlungen erfolgen nicht.
Wie funktioniert das mit dem Versorgungsausgleich nach dem
Gerichtsurteil:
- wird die Summe direkt gezahlt ?
Nein. Die Anwartschaften (Rentenpunkte) der Eheleute während der Ehezeit werden addiert, halbiert und die Differenz zum eigenen Bestand auf den jeweiligen Konten umgebucht.
- kann man auch trotz Urteil auf alles verzichten ?
Nein, aber im Vorfeld auf den Rentenausgleich verzichten, wenn er gegen andere Forderungen aufrechenbar wäre oder annähern gleiche Rentenanwartschaften erzielt gar keinen Ausgleich erfordern.
G imager761
Hey,
die Ansprüche aus dem Versorgunsausgleich müssen nicht gegenseitig ausgezahlt werden! Die Rentenpunkte, die beide gegeneinander haben werden verrechnet und dem jeweiligen Rentenkonto gutgeschrieben.https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidun…
Ihr müsst also nichts machen. Ausnahme: Die Ehedauer lag bei unter drei Jahren, dann müsstet ihr einen Antrag stellen, sonst macht das Gericht automatisch keinen Versorgungsausgleich.
Soweit ich weiß, könnt ihr den Versorgungsausgleich nach dem Scheidungsurteil nicht mehr ausschließen; das könnt ihr vor dem Gerichtstermin machen und dieser Ausschluss muss dann notariell beurkundet werden.
LG
Hallo,
der Versorgungsausgleich funktioniert ohne Geldzahlung und ist vor der Scheidung zu klären. Die staatliche und auch private Rentenansprüche werden von den Anwälten abgefragt und dann der Ausgleich zwischen den zwei Partnern berechnet.
Erst bei Eintritt der Rentenzahlung bekommt man mit, um welchen Betrag es dann geht.
Mit einem separaten Vertrag kann man auch auf den Versorgungsausgleich verzichten. Dafür sollte man sich z.B. eine Immobilie zurechnen lassen. Ist fast wie bei Wünsch-Dir-Was.