Versorgungsausgleich nach Scheidung

Mein Mann ist seit über 30 Jahren geschieden und muss seiner Ex Versorgungsausgleich bezahlen. Nun ist er aber seit ca. 15 Jahren in Rente und hat nur noch etwa ein Viertel der Einkünfte als zum Zeitpunkt der Scheidung und muss noch immer den gleichen Versorgungsausgleich bezahlen! Das kann doch nicht richtig sein.
Vielen Dank für Euere Hilfe!

Und das merkt dein Mann oder Du erst nach 15 Jahren ?
Dann müsste ja die Rente immens hoch sein :smile:

Verwendest Du den Begriff „Versorgungsausgleich“ überhaupt richtig ?
Der läuft doch „bargeldlos“ ab, es gibt keine regelmäßige Geldzahlung.

Es werden die Rentenansprüche anteilig übertragen. Die Frau bekommt später mehr Rente, der Mann entsprechend weniger.
Jedenfalls bei der gesetzlichen Rente.
Bei privaten Versicherungen mag es anders laufen, das weiß ich nicht.

MfG
duck313

Doch das kann es! es geht um den Renten- und nicht um irgendeinen Versorgungsausgleich.
Und der kann nur unter ganz seltenen Umständen rückgängig gemacht werden.
2 davon wären, dass wenn der berechtigte Ehehepartner im Rentenbezug stirbt und er diese noch nicht 3 Jahre bezogen hat oder wenn er überhaupt vor Beginn des Rentenbezuges stirbt. ramses90

Naja, mich geht das alles ja eigentlich nichts an. Mein Mann hat ca. 1400 Euro Rente. Das ist ja nicht viel. Er hat nur neulich einem Bekannten erzählt, dass seine Ex so viel von ihm bekommt. Das wird natürlich einbehalten, aber es ist halt weg. Als er noch gearbeitet hat, war ihm das egal, aber die gleiche Summe wird jetzt von seiner doch geringen Rente einbehalten. Deshalb dachte ich, dass dies doch nicht rechtens sein kann. Mein Mann ist leider sehr schlampig (nicht nur in finanziellen Dingen!!) :frowning:

Irgendwas hast Du da falsch verstanden. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden Rentenpunkte umgebucht, d.h. der Mann (in diesem Fall) bekommt wenige Rente als ihm eigentlich nach seinen Rentenbeiträgen zustünde und die Frau bekommt mehr Rente als ihr nach ihren Beiträgen zustünde.

Sofern nicht beide ehemalige Eheleute gleichzeitig in Rente gehen, schiebt man den Zeitpunkt der Umbuchung auch gerne bis zu dem Zeitpunkt auf, zu dem der profitierende ehemalige Ehepartner in Rente geht, weil der eine sonst einen Nachteil von der Umbuchung hätte, ohne daß der andere etwas davon hätte.

Das ist die einzige Konstruktion, bei der sich „auf einmal“ (also ohne andere Änderungen) der Versorgungsausgleich auf das Einkommen des abgebenden ehemaligen Ehepartners auswirkt.

Ansonsten kann es natürlich sein, daß er heute mit der Rente nur ein Viertel seines früheren Einkommens hat. Wenn nämlich die Ex-Frau keine Rentenansprüche erworben hat, geht die Hälfte seiner Rentenpunkte, die er seit Eheschließung erworben hat) an sie. Die Bruttorente vor Steuern beläuft sich auf knapp 50% vom letzten Nettoeinkommen und davon die Hälfte (d.h. das, was an die Ex-Frau geht) macht ziemlich genau 25% vom letzten Nettoeinkommen.

Paßt also - zumindest unter den obigen Annahmen.

Ich vermute, die Fragestellerin verwechselt Unterhalt mit Versorgungsausgleich