Versorgungsausgleich nch 40 Ehejahren

nach 40 Ehejahren erfolgte die Trennung.
Er hat 2200 Euro Pension, Sie 600 Euro Rente.
Welchen Betrag muss der Mann an die Frau zahlen?

Hallo,

nach 40 Ehejahren erfolgte die Trennung.
Er hat 2200 Euro Pension, Sie 600 Euro Rente.
Welchen Betrag muss der Mann an die Frau zahlen?

Ein bißchen dünn. Geht es um Scheidung? In 2001? Oder erst jetzt? Eventuell spielen auch noch Länderregelungen eine Rolle.
Ganz grob gesagt, muss der Mann nichts zahlen. Und noch stärker vereinfacht werden die Pensionsansprüche, die während der Ehe erworben worden sind einfach geteilt.http://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__1.html Also Ehegatte bekommt die eine Hälfte, die Ehefrau die andere. Das gleiche gilt für die Rentenansprüche der Ehefrau, so dass dann beide bei 40 Ehejahren irgendwie fast das Gleiche bekommen müssten.
Also beide bekommen seine halbe Pension und ihre halbe Rente.
Am besten geht man aber mit sowas zu einem Fachanwalt, da hier je nach Scheidungszeitpunkt und Dienstherrn und weiteren Einflüssen sicher abweichende Berechnungsergebnisse bzw. Vorgehensweisen möglich sind. Außerdem könnne die Ehegatten auch noch Vereinbarungen treffen können, wobei es sicher auch nicht Schaden kann einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Grüße

Versorgungsausgleich nch 40 Ehejahren
Versorgungsausgleich:
Es geht nicht um eine Scheidung, sondern um eine Trennung.
Der Mann hat sich eine Jüngere gesucht und lebt mit dieser seit 11 Jahren zusammen.
Die Frau hat eine Rente von 600,- Euro.
Der Mann eine Pension von 2.200,- Euro.
Die Frau erhält von ihrem Mann 400 € auf freiwilliger Basis.
Die Frau lebt in einer kleinen 2 Zimmerwohnung mit einer Miete von 500,- Euro.
Ist es so, dass der Mann bei einer Pension von 2.200,- Euro, die Frau mit einer Rente von 600,- Euro zusammen sind es 2.800,- Euro, der Frau 50% 1.400,- Euro zustehen?
Der Mann müsste also 800 € an seine Frau bezahlen.
Im Voraus besten Dan für eine Information.