Versorgungsausgleich per Ehevertrag ausschließen

Eine Ehepaar besitzt bereits einen Ehevertrag, möchte diesen aber noch um den Punkt Versorgungsausgleich ergänzen. Beide wollen darauf verzichten. Im Gegenzug verzichtet der Mann auf Ansprüche aus etwaigen Zugewinnen (z.B zusätzl. erworbene Wohnung in der Ehe).
Ist dies rechtlich zulässig?
Gruß

Hallo,

es ist grundsätzlich zulässig gem. § 6 Abs. 1 VersAusglG,
https://dejure.org/gesetze/VersAusglG/6.html
solange keine Unbilligkeitsgründe vorliegen.

&Tschüß
Wolfgang