Versorgungsausgleich - pi x Daumengröße gesucht

Hallo,
kann mir bitte jm. pi mal Daumen sagen, wie hoch die monatlichen Rentenanwartschaften für den entsprechenden Zeitraum (also die 7 Jahre) sind, wenn jm. 7 Jahre lang Rentenzahlungen über der Beitragsbemessungsgrenze getätigt hat (nachdem er vorher schon etliche Jahre eingezahlt hat).

Es geht um den Versorgungsausgleich - und ich bräuchte wirklich nur ne Daumengröße - ob es sich um 20,- oder 200 DM handelt.

Die Angabe wäre wirklich wichtig für mich, da ich - zugunsten einer kl. Abfindung - auf den Versorgungsausgleich verzichten soll. Und eine (genaue) Auskunft bei der BfA dauert 3-4 Mon. Ich soll mich aber schnell entscheiden - nur wie kann ich das, wenn ich keinerlei Summen kenne…

Vielen Dank, Brigitte

Hallo Brigitte,
deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten, aber :
Ich weiß nicht, wie es heute ist, aber vor 10 Jahren, als ich geschieden wurde, konnte man garnicht auf den Versorgungsausgleich verzichten.
Man konnte nur bei Gericht beantragen, dass kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Es muss aber auf jeden Fall erst vom BfA ermittelt werden um welche Beträge es sich handelt.
Das Gericht stimmt so einem Verzicht nicht gerne zu, da es selbst für evtl. spätere Versorgungslücken haftet !
Also :
Auf alle Fälle erst mal BFA-Auskunft abwarten, die braucht ihr sowieso.
Dann mit einem (eigenen !) Anwalt darüber reden !
Und dann evtl. Verzicht beantragen.
Alles Gute !
Heidi