Hallo,
kann mir bitte jm. pi mal Daumen sagen, wie hoch die monatlichen Rentenanwartschaften für den entsprechenden Zeitraum (also die 7 Jahre) sind, wenn jm. 7 Jahre lang Rentenzahlungen über der Beitragsbemessungsgrenze getätigt hat (nachdem er vorher schon etliche Jahre eingezahlt hat).
Es geht um den Versorgungsausgleich - und ich bräuchte wirklich nur ne Daumengröße - ob es sich um 20,- oder 200 DM handelt.
Die Angabe wäre wirklich wichtig für mich, da ich - zugunsten einer kl. Abfindung - auf den Versorgungsausgleich verzichten soll. Und eine (genaue) Auskunft bei der BfA dauert 3-4 Mon. Ich soll mich aber schnell entscheiden - nur wie kann ich das, wenn ich keinerlei Summen kenne…
Vielen Dank, Brigitte