Versorgungsausgleich Rente

Hallo Juristen,

ich bitte um Eure Beurteilung, ob ich die Regelung des Versorgungsausgleichs richtig verstanden habe.
Beispiel:
Zwillingsschwestern A+B arbeiten in einer Firma, im gleichen Beruf, mit gleichem Einkommen, nehmen wir an für 1000,- €.
Schwester A heiratet, und weil der Ehemann 9000,- € verdient, gibt sie den Job auf und bleibt zu Hause. Schwester B bleibt unverheiratet und arbeitet weiter.
Nach 10 Jahren wird Schwester A geschieden und geht zur alten Firma zurück und verdient wieder das gleiche wie ihre Schwester B, nach wie vor 1000,-€.
Wird jetzt der Versorgungsausgleich (Rente)so gerechnet:

Einkommen Ehemann 9000,-€ + Einkommen Schwester A 1000,-€ geteilt durch zwei = 5000,-€ rentenrelevantes Einkommen für jeden der beiden Ehepartner?

Oder anders gefragt: wird die Rentenanwartschaft der 10 Jahre so gerechnet, als hätte Schwester A ein Einkommen von 5000,-€ erzielt während Schwester B, die tatsächlich gearbeitet hat, nur für 1000,-€ Rentenanwartschaft erwirbt?

Wenn ich es falsch verstehe, wie geht´s richtig?

Vielen Dank

tantal

@MOD: Hoffentlich FAQ:1129- konform?

Hallo tantal,

ich halte mich als Nichtjurist an den Eröffnungshinweis auf der
Vorschaltseite

BRETTBESCHREIBUNG
Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu allgemeinen juristischen
Themen. …

Also hier meine Gedanken.

weil der Ehemann 9000,- € verdient,
gibt sie den Job auf und bleibt zu Hause.

Schwester A gibt während der Ehe ihren Job auf. Damit wird der
Rentenanspruch für die Ehezeit aus dem Familieneinkommen, hier
9.000,-, durch zwei geteilt. Also so, als wenn Schwester A 4.500,-
verdient hätte.

Dumm, das Schwester B sich nur auf ihre Berufsausbildung verlässt und
nun im Alter doch etwas mehr darben muss als die schlaue Schwester.
Mit ratlosen, aber traurigen Gruß

Wenn ich es falsch verstehe, wie geht´s richtig?

Beim Versorgungsausgleich werden nicht die Einkommen verglichen, sondern die Rentenansprüche.

Vereinfacht gesagt:
Bei A und ihrem Ehemann wird festgestellt wie hoch die Rentenansprüche zu Beginn und zum Ende ihrer Ehe waren. Die Differenz wird geteilt.

In diesem Bespiel vermute ich, dass die Rentenansprüche der A höher sind, als die der B.