Hallo Versicherungsfachleute,
es geht um den Versorgungsausgleich.
Ein Ehepaar wird sich trennen, möchte aber aus verscheidenen Gründen (noch) keine Scheidung.
Nun meinte ein versicherungstechnisch halbgebildeter Bekannter, daß auch ohne Scheidung ein Versorgungsausgleich ab einem Datum X ausgeschlossen werden kann, kannte aber die Details nicht.
Ist dem so, und wenn ja, wie kann so etwas durchgeführt werden?
Lepo
Ich würde an Ihrer Stelle eher mal im Rechtsbrett nachfragen.
Ich würde an Ihrer Stelle eher mal im Rechtsbrett nachfragen.
Richtig. 
Die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs werden zwar durch den Rentenversicherungsträger durchgeführt, die Entscheidung über den Versorgungsausgleich trifft aber das Familiengericht.
Aus diesem Grund hat der RV-Träger nichts damit zu tun, ob ein Versorgungsausgleich ggf. bei noch nicht erfolgter Scheidung bereits durchzuführen ist.
Gruß,
Robert
1 „Gefällt mir“
Nun meinte ein versicherungstechnisch halbgebildeter
Bekannter, daß auch ohne Scheidung ein Versorgungsausgleich ab
einem Datum X ausgeschlossen werden kann,
Meines Wissens kann ein Versorgungsausgleich, d.h. ein Umbuchen von Rentenansprüchen bei der gesetzlichen Rentenversicherung, nur während eines Scheidungsverfahrens vom Richter veranlaßt werden.