Hallo,
Jemand (w) trennt sich von ihrem Mann, der schon in Rente(1400€)ist nach 42 Jahren Ehe. Sie bekommt selber ca.350€ Rente.
Wieviel steht jemand nach der Scheindung an den Rentenansprüche vom Mann zu?
danke
lisa
Hallo,
Jemand (w) trennt sich von ihrem Mann, der schon in Rente(1400€)ist nach 42 Jahren Ehe. Sie bekommt selber ca.350€ Rente.
Wieviel steht jemand nach der Scheindung an den Rentenansprüche vom Mann zu?
danke
lisa
Hallo,
Wieviel steht jemand nach der Scheindung an den Rentenansprüche vom Mann zu?
Sicher bin ich nicht, aber ich vermute ihm stehen 4/7 der gesamten Rente zu und ihr 3/7.
Gruß
Nordlicht
Hallo,
danke,was heißt von gesamten Rente,beide zusammen zählen,oder?
lisa
Hallo,
danke,was heißt von gesamten Rente,beide zusammen zählen,oder?
Ja.
Er: (1400 + 350) * 4 / 7
Sie: (1400 + 350) * 3 / 7
Gruß
Nordlicht
Hallo,
Sicher bin ich nicht, aber ich vermute ihm stehen 4/7 der
gesamten Rente zu und ihr 3/7.
Nein, diese Quotelung stammt wohl aus dem Unterhaltsrecht.
Im Versorgungsausgleich kommt es auf die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche an.
Das Familiengericht fordert entsprechende Auskünfte beim Rentenversicherungsträger an.
Die erworbenen Rentenansprüche werden dann hälftig aufgeteilt.
Gruß von TrixiMaus
Hallo Trixi,
Nein, diese Quotelung stammt wohl aus dem Unterhaltsrecht.
das ist mir klar. Da beide Eheleute bereits Rente beziehen, bin ich der Meinung, dass es eher um Unterhalt, als um einen (nachträglichen) Versorgungsausgleich geht.
Die erworbenen Rentenansprüche werden dann hälftig aufgeteilt.
Auch wenn beide Ehepartner bereits Rente beziehen ? Ich dachte, Versorgungsausglreich findet nur dann statt, wenn die Scheidung vor Renteneintritt erfolgt.
Gruß
Nordlicht
Hallo Nordlicht
Auch wenn beide Ehepartner bereits Rente beziehen ? Ich
dachte, Versorgungsausglreich findet nur dann statt, wenn die
Scheidung vor Renteneintritt erfolgt.
Der Versorgungsausgleich findet auch dann statt wenn ein oder beide Ehegatten bereits Rentenbezieher sind.
Die Auswirkungen auf beide Renten sind dann nach der Rechtskraft vorzunehmen.
Sehr oft werden dann beide Rentner Leistungsempfänger nach den SGB XII.
Gruß von TrixiMaus