Guten Tag,
am 05.01 2001 wurde ich rechtskräftig geschieden. Im Urteil wurde festgelegt, dass meiner geschiedenen Ehegattin eine dynamische Rentenanwartschaft von monatlich 90,58 DM zu Lasten meiner Anwartschaft auf Zusatzversorgung bei der VBL zusteht.
Die VBL teilte mir damals mit, dass meine Ansprüche entsprechend zu kürzen sind.
1)wie wirkt sich die Dynamisierung bis zu meinem Rentenbeginn in 05.2012 aus?
2)Ist vielleicht schon mit der Umstellung des VBL-Systems auf Punkte eine Kürzung auf meinem Konto vorgenommen worden?
Aus meinen Unterlagen ist nichts ersichtlich, denn wer weusste schon , wieviel er denn mal zu erwarten hätte.
Sorry, kann da leider nicht weiterhelfen: Bei mir als Beamten läuft das ganz anders. Ist auch nicht sehr viel weniger konzipliert.
Eine genaue Angabe, wie hoch die jetzige Kürzung Ihrer seinerzeit begründeten Anrechte ist, kann nur die VBL machen. Klar ist aber, dass die Kürzung quasi an den Steigerungen der Versorgung teilgenommen hat. Wurde die Versorgung bspw. seither um insgesamt 5 v. H. angepasst, würde auch die Kürzung in diesem Maße wachsen. Es sind halt dynamische Anrechte begründet worden.
Ob bei Durchführung des Versorgungsausgleiches schon die Neuregelung der Versorgungsordnung/Satzung der VBL berücksichtigt wurde, sehen Sie an der Auskunft und dem Urteil. Sofern dort anstatt einer Gesamtversorgung Versorgungsentgeltpunkte berechnet wurden, handelt es um einen Versorgungsausgleich auf Basis des neuen Versorgungsrechts.
Ich weise noch darauf hin, dass die Familiengerichte solche Versorgungsausgleiche wegen der anstehenden Neuordnung der Satzung zu Zeit nicht durchführen.
Ich kann Ihnen also nur raten, sich direkt mit den Kollegen der VBL in Verbindung zu setzen.
Sorry, kann da leider nicht weiterhelfen: Bei mir als Beamten
läuft das ganz anders. Ist auch nicht sehr viel weniger
konzipliert.
Vielen Dank, werde mich dann wohl direkt mit der VBL in Verbindung setzen
Vielen Dank für die ausführliche Antwort
Ich werde mich mit der VBL in Verbindung setzen