Versorgungsausgleich?

Hallo!

Ich hätte mal eine Frage.

Wenn sich ein Ehepaar scheiden läßt, findet ja in der Regel ein Versorgungsausgleich statt.

Wenn einer der Ehepartner nun aber nicht gesetzlich rentenversichert ist, wird dann auch die privat aufgebaute Altersvorsorge (z. B. Rentenversicherung) zum Versorgungsausgleich herangezogen?

Wenn dem so ist, wie ist dann die Handhabe, wenn die private Altersvorsorge als Versorgungszusage des Arbeitgebers z. B. an einen seiner Vorstände gestalltet wurde?

Gruß, Björn

Hallo,

sofern kein vetraglicher Ausschluß ( Ehevertrag ) der Durchführung des öffentlich-rechtlichen und privaten Versorgungsausgleich entgegen stehen, werden im Rahmen der Durchführung des Verfahrens, sämtliche Anwartschaften berücksichtigt ( §§ 1587 ff BGB ).
Viel Glück!

Gruß

Jürgen

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