Hallo!
Ich hätte mal eine Frage.
Wenn sich ein Ehepaar scheiden läßt, findet ja in der Regel ein Versorgungsausgleich statt.
Wenn einer der Ehepartner nun aber nicht gesetzlich rentenversichert ist, wird dann auch die privat aufgebaute Altersvorsorge (z. B. Rentenversicherung) zum Versorgungsausgleich herangezogen?
Wenn dem so ist, wie ist dann die Handhabe, wenn die private Altersvorsorge als Versorgungszusage des Arbeitgebers z. B. an einen seiner Vorstände gestalltet wurde?
Gruß, Björn