Versorgungsbezüge bei Überstunden

…meine Freundin bezahlt monatl. von Ihrer Ausbildungsvergütung (Hotelfachfrau) 50 Euros Versorgungsbezug an Ihre AG. Wenn sie Überstunden macht (eig. immer) wird ihr noch zusätzlich anteiliges Kostgeld abgezogen. Also bezahlt sie für die Überstunde! Kann man das machen?

Hallo, ich kann Dir leider nicht weiterhelfen. Viele Grüße von Simone

…meine Freundin bezahlt monatl. von Ihrer
Ausbildungsvergütung (Hotelfachfrau) 50 Euros Versorgungsbezug
an Ihre AG. Wenn sie Überstunden macht (eig. immer) wird ihr
noch zusätzlich anteiliges Kostgeld abgezogen. Also bezahlt
sie für die Überstunde! Kann man das machen?

Tut mir Leid, das kann ich nicht beantworten. :frowning:

…meine Freundin bezahlt monatl. von Ihrer
Ausbildungsvergütung (Hotelfachfrau) 50 Euros Versorgungsbezug
an Ihre AG. Wenn sie Überstunden macht (eig. immer) wird ihr
noch zusätzlich anteiliges Kostgeld abgezogen. Also bezahlt
sie für die Überstunde! Kann man das machen?

Hallo lennz,

Leider gibt es keine einheitliche Regelungen zur Kostgeldhöhe!

Die Höhe des Kostgeldes kann in Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen geregelt werden, weshalb ihr erst einmal schauen solltet, ob ein Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung bestehen, in der entsprechende Regelungen getroffen worden sind! Gegebenenfalls finden sich entsprechende Regelungen in Arbeits- bzw. Ausbildungsverträgen.

Generell sollte ein angemessenes Verhältnis zwischen Ausbildungsvergütung, Kostgeld und Verpflegung bestehen. Am besten wäre es, ihr würdet diesbezüglich mal direkt bei eurer Gewerkschaft vor Ort nachfragen, weil diese die Verhältnisse bei euch am besten kennen.

Im Ausb.Vetrag steht zwar das ihr 50 Euros von Gehalt abgezogen werden, mehr auch nicht. Und in ner Gewerkschaft ist sie auch nicht. Hmm… dann ändern wir das mal, weil das ja wirklicjh überhaupt nicht geht. Holen sich das Geld von den Armen!!

Im Ausb.Vetrag steht zwar das ihr 50 Euros von Gehalt
abgezogen werden, mehr auch nicht. Und in ner Gewerkschaft ist
sie auch nicht. Hmm… dann ändern wir das mal, weil das ja
wirklicjh überhaupt nicht geht. Holen sich das Geld von den
Armen!!

Einfach mal bei der Zuständigen IHK nachfragen, die wissen das ganz genau :smile:

…meine Freundin bezahlt monatl. von Ihrer
Ausbildungsvergütung (Hotelfachfrau) 50 Euros Versorgungsbezug
an Ihre AG. Wenn sie Überstunden macht (eig. immer) wird ihr
noch zusätzlich anteiliges Kostgeld abgezogen. Also bezahlt
sie für die Überstunde! Kann man das machen?

Hallo,
bekommt Sie denn bei Überstunden auch eine zusätzliche Kost, bzw. hätte Sie die Möglichkeit (das Recht) sich eine zusätzliche Verpflegung zu nehmen? Wenn das der Fall ist, sehe ich den Abzug als gerechtfertigt an.

…meine Freundin bezahlt monatl. von Ihrer
Ausbildungsvergütung (Hotelfachfrau) 50 Euros Versorgungsbezug
an Ihre AG. Wenn sie Überstunden macht (eig. immer) wird ihr
noch zusätzlich anteiliges Kostgeld abgezogen. Also bezahlt
sie für die Überstunde! Kann man das machen?

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
All the Best

Bekommt deine Freundin denn Ihre Überstunden bezahlt? Und wieso bekommt Sie mehr abgezogen? Denn normalerweise gilt für die Versorgungspauschale feste Sätze. Das heisst, pro Tag wird ein bestimmter Betrag abgezogen und der bleibt gleich - so war es zumindest bei uns. Das heisst, du hast nur „mehr“ bezahlt, wenn du anstelle von 5 Arbeitstagen 6 Arbeitstage pro Woche hast. Und das muss ja auf jeden Fall notiert werden. Dass heisst, Sie zahlt auch nicht drauf.

Leider kenne ich hier keine festen Gesetze, tut mir leid.

LG

…meine Freundin bezahlt monatl. von Ihrer
Ausbildungsvergütung (Hotelfachfrau) 50 Euros Versorgungsbezug
an Ihre AG. Wenn sie Überstunden macht (eig. immer) wird ihr
noch zusätzlich anteiliges Kostgeld abgezogen. Also bezahlt
sie für die Überstunde! Kann man das machen?

…meine Freundin bezahlt monatl. von Ihrer
Ausbildungsvergütung (Hotelfachfrau) 50 Euros Versorgungsbezug
an Ihre AG. Wenn sie Überstunden macht (eig. immer) wird ihr
noch zusätzlich anteiliges Kostgeld abgezogen. Also bezahlt
sie für die Überstunde! Kann man das machen?

Versorgungsbezug im Hotelgewerbe ist üblich, wenn man dort auch essen kann. Bei Überstunden aber noch zusätzlich Kostgeld zu zahlen halte ich für fragwürdig. Sie sollte sich an ihre Gewerkschaft wenden.

Hallo,

für Sachbezüge (Unterkunft, Essen), die man kostenlos vom Arbeigeber bekommt, sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Wenn man z.B. von 08.00 bis 16.00 Uhr arbeitet und freies Frühstück und Mittagessen bekommt, sind Sozialversicherungsbeiträge für 2 Mahlzeiten zu zahlen.

Wenn man von 08.00 bis 18.45 arbeitet und auch ein kostenloses Abendessen eingeschlossen ist, dann zahlt man Sozialversicherungsbeiträge für 3 Mahlzeiten.

Möglichkeiten:

  • Mitazubis in der Berufsschule fragen
  • Betriebsrat fragen
  • Gewerkschaft fragen
  • die Gehaltsabrechnung von der Krankenkasse prüfen lassen

Hier die Werte der Sachbezüge:
http://bundesrecht.juris.de/svev/__2.html

Gruß

RHW

Das weiß ich leider nicht.

Hallo,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Aber Deine Freundin kann ja mal bei der zuständigen Kammer IHK oder HWK nachfragen. Auch ein Anwalt für Arbeitsrecht kann ihr da Auskunft geben. Bei beiden Institutionen bitte den Ausbildungsvertrag mitbringen.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer

…meine Freundin bezahlt monatl. von Ihrer
Ausbildungsvergütung (Hotelfachfrau) 50 Euros Versorgungsbezug
an Ihre AG. Wenn sie Überstunden macht (eig. immer) wird ihr
noch zusätzlich anteiliges Kostgeld abgezogen. Also bezahlt
sie für die Überstunde! Kann man das machen?

Ich kann nicht helfen.

Hallo,

schau mal in den Ausbildungsvertrag, ob es dort eine entsprechende Angabe zur Höhe des Kostgeldes und die Leistung, die dafür in Anspruch genommen werden kann, gibt.

Falls es einen Tarifvertrag und/oder eine Betriebsvereinbarung gibt, sollten darin auch entsprechende Informationen zu finden sein.

Eine gesetzlich festgelegte Regelung zur Höhe des Kostgeldes gibt es meines Wissens nicht. Es sollte ein angemessenes Verhältnis zwischen der Vergütung, des Kostgeldes und der in Anspruch genommenen Verpflegung bestehen. Dass Deine Freundin für die Überstunden noch extra Geld zahlen soll, halte ich für fragwürdig, insbesondere, da Auszubildende eigentlich auch keine Überstunden machen sollten.

Ist Deine Freundin Mitglied der Gewerkschaft? Dann sollte sie sich an diese wenden.
Falls nicht, einfach mal bei der zuständigen Kammer fragen, die sollten das auch wissen, oder das zumindest überprüfen können.

Hier ist ein Link zur NGG. Auf der Seite gibt es auch ein Kontaktformular und eine Hotline. Ich würde dort einfach mal anrufen, evtl. helfen die Deiner Freundin ja auch, wenn sie kein Mitglied ist.

http://www.ngg.net/

Grüße
Jeanine

Bitte mal in diesem Fall mit der Gewerkschaft für Nahrung Genuss Gaststätten in Verbindung setzen
http://www.ngg.net/service/kontakt/