Hallo ich hoffe Ihr habt einen Rat für mich,wir wohnen an einer Bundesstrasse mit absoluten Halteverbot (welches aber nur zwei Grundstücke betrifft)wie verhält es sich da mit den versorgungsfahrzeugen speziell Öllieferung und Fäkalienabhohlung, Kohleanlieferung usw. .Ich habe deswegen bereits beim zuständigen Ordnungsamt im okt 2010 nachgefragt und natürlich bis heute keine Antwort erhalten .Was kann ich tun? im vorraus vielen Dank für die Antwort.
Hallo ich hoffe Ihr habt einen Rat für mich,wir wohnen an
einer Bundesstrasse mit absoluten Halteverbot (welches aber
nur zwei Grundstücke betrifft)wie verhält es sich da mit den
versorgungsfahrzeugen speziell Öllieferung und
Fäkalienabhohlung, Kohleanlieferung usw.
Hallo,
entweder die Halten dort, wo kein Halteverbot ist oder besorgen sich eine Sondergenehmigung. Grundsätzlich gilt das Halteverbot für alle.
Gruß
S.J.
Hallo,
einer Bundesstrasse
entweder die Halten dort, wo kein Halteverbot ist
Wie z.B. auf dem Grundstück selbst und nicht auf der Straße.
eine Sondergenehmigung.
Wer wäre dafür bei einer Bundesstraße zuständig? Macht es einen Unterschied, ob innerorts oder außerhalb?
Cu Rene
Hallo,
eine Sondergenehmigung.
Wer wäre dafür bei einer Bundesstraße zuständig?
ein Anruf bei der zuständigen Polizeiwache sollte das beantworten.
Gruß
S.J.