Versorgungsguthaben Betriebsrente

Angenommen ein leitender Angesteller wechselt mit 40 Jahren den Arbeitgeber und hat eine Zusage auf eine unverfallbare Betriebsrente ( nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ein Versorgungsguthaben über z. B. 200.000 Euro ). Nach der Bitte um Überprüfung einer Anpassung des Versorgungsguthabens wird der ehemaligen MA darüber informiert, dass das Versorgungsguthaben bereits auf das 60. Lebensjahr hochgerechnet wurde und somit bis zu diesem Zeitpunkt keine Anpassung vorgesehen ist.
Ist diese Aussage zutreffend ?
Dies hätte einen erheblichen Kaufkraftverlust zur Folge !
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Hallo rolly,
ist aus der Entfernung schwierieg zu sagen. Es scheint sich hier um eine Pensionszusage zu handeln. Wäre mal zu prüfen, wie denn die Zusage formuliert wurde. Wenn die Unverfallbarkeit eingetreten ist, hat er bei Ausscheiden aus dem Unternehmen einen Anspruch nach der m/n-tel-Regelung.
Gruß
Esteban

Also ich gehe mal davon aus, dass der AG eine folgende Zusage: Direktversicherung, Pensionskasse,gemacht hat. Während der Zugehörigkeit leistet der AG die Beiträge z.B. bis zum 60. Lebensjahr. (es gibt 1000 Varianten, aber das ist wohl die Regel)
Also hat der AG im vorliegenden fiktiven Fall 20 Jahre Beiträge geleistet. Bei Ausscheiden kann die Beitragszahlung eingestellt werden, da i.d.R. damit alles „ausfinanziert“ ist.

Die Hochrechnung ist wohl mit den bis jetzt eingezahlten Beiträgen zzgl. Zinsen und Gewinne der Folgejahre bis zum 60. Lebensjahr erstellt worden. Hier gibt es zumeist einen Garantiezins von z.B. 4,25% wenn vor 20 Jahren abgeschlossen und stellt m.E. eine ordentliche Geldanlage dar. Verändern kann ich das als AN sowieso nicht, da ich erst ab z.B. 60 auf das Geld zurückgreifen darf.

Hat der AG eine Zusage über eine bestimmte Rentenhöhe oder Auszahlungssumme gemacht, steht er bzw. die Firma dafür gerade (das ist noch ein eigenes Thema…:wink: ) und muß notfalls aus Firmenmitteln diese Rente/Auszahlungssumme zur Verfügung stellen. Da der AN nicht wie vereinbart bis zum renteneintritt in der Firma bleibt, sonder vorher das Unternehmen verläßt, bekommt er in diesen Fällen nur einen Anteil (grob: Dreisatz)

Viele Grüße,

Was ist mit Versorgungsguthaben gemeint ? Die Pensionsrückstellung der Firma, die Kapitalzusage zum 60., das aktuelle Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung ?

Eine BAV ist freiwillig, eine Anpassung während der Betriebszugehörigkeit also nicht zwingend, wenn sie nicht ohnehin ans Gehalt gekoppelt ist.

Wäre eine Direktversicherung mit nominell 200000 abgeschlossen, würde eine Dynamisierung durch die Überschussbeteiligung der Lebensversicherung erfolgen, das gilt allgemein als ausreichend.

Wenn eine Rente zugesagt wäre, müßte die während der Zahldauer (also wohl ab 60) dynamisiert werden.