Ich habe hier verschiedene Fragen.
Ich bekomme seit rd. 2 Jahren ein Versorgu gskrankengeld und bin arbeitsunfähig.
Ich hatte vorher schon einen Gdb und damit einen Urlaubsanspruch von 35 Tagen.
2010 hatte ich keine Chance hiervon viel zu nehmen weil a. Ich ja krank wurde und b. es nicht so gern gesehen wurde, dass ich vor einer anstehenden OP Urlaub nahm, damit sind die 35 Tage aus 2010 geblieben und nach der OP kam ich aufgrund von Arbeitsunfaehigkeit nicht ins Unternehmen zurück.
Mein Arbeitsvertrag ist nach Tarifvertrag der IG-Metall.
Nun meine Fragen:
- Ich habe nicht schriftlich, dass man mir 2010 keinen Urlaub geben wollte, was ich aber schriftlich im Januar 2012 bekam war auf eine schriftliche Anfrage von mir, dass mein Urlaubsanspruch trotz Krankheit fuer 2010 verfallen sei, damit nicht abgegolten oder genommen werden kann. Die Schwerbehindertenbeauftragten meines AG erklärten mir im vergangenen Jahr, ich bräuchte mir hierzu keine Sorgen machen. Ich will den Urlaub ja nicht ansammeln, aber dass der komplett verfällt finde ich nicht ok, denn für den gearbeiteten Zeitraum sollte er mir anteilig doch zumindest zustehen, oder?
Ist das so rechtlich ok, dass der komplett verfällt? - Bin ich bei Versorgungskrankengeld genauso ausgesteuert wie bei normalem Krankengeld?
- Ich hatte jetzt eine OP, die allerdings nicht mit der Erkrankung zur OEG Erkrankung Zutun hat. Damit aber zusätzlich zu einem weiteren Krankenbild krank. Ich habe nun die AU trotzdem an den Arbeitgeber gesandt. Sollte ich wie Frage 2. nun ausgesteuert sein, wird diese Aussteuerung unterbrochen? Mein Arzt meinte ja, aber das würde ich gerne genauer wissen Und muss ich dann die neuen Folge-AU an den Arbeitgeber senden?