Versorgungssperre in Eigentumswohnung abwenden

Wie kann man eine Versorgungssperre wegen ausstehender Hausgelder abwenden? Beschluss der Eigentümer ist bereits ergangen. Dürfen sie auch Strom sperren, obwohl eigener Vertrag mit Stromanbieter besteht? Welche Möglichkeiten eines Einspruchs gibt es?
Es soll bezahlt werden, dies ist aber erst ca. 3 Monate nach Ablauf der gesetzten Frist möglich.

Das würde mich interessieren…

Es soll bezahlt werden, dies ist aber erst ca. 3 Monate nach
Ablauf der gesetzten Frist möglich.

Was ist hiermit gemeint?

Das Geld steht erst dann zur Verfügung.

Hallo

Wie kann man eine Versorgungssperre wegen ausstehender
Hausgelder abwenden?

Beschluss der Eigentümer ist bereits
ergangen.

Welcher Beschluß? Daß nicht gesperrt wird?

Dürfen sie auch Strom sperren,

Wer? Die Eigentümer sperren Strom?

obwohl eigener
Vertrag mit Stromanbieter besteht?

Wer einen Vertrag hat, muß ihn auch erfüllen.

Es soll bezahlt werden, dies ist aber erst ca. 3 Monate nach
Ablauf der gesetzten Frist möglich.

Dann kann man ja nach 3 Monaten und erfolgter Zahlung darum bitten, den Strom wieder einzuschalten.

Irgendwie verstehe ich die Fragestellung nicht ganz.

Hans

Der Beschluss wurde von den Eigentümern gefasst, dass gesperrt wird. Es geht um Wasser, Gas und Strom. Mit dem Stromanbieter besteht ein eigener Vertrag und keine Zahlungsrückstände. Aber es soll die „Hausleitung“ gesperrt werden.
Die Wohnung wird genutzt, deswegen geht es nicht einfach drei Monate ohne Versorgung.

Guten Tag,

Hallo

Der Beschluss wurde von den Eigentümern gefasst, dass gesperrt
wird. Es geht um Wasser, Gas und Strom.

Eine Eigentumswohnung soll also aufgrund eines Beschlusses von der Versorgung getrennt werden.

Mit dem Stromanbieter
besteht ein eigener Vertrag und keine Zahlungsrückstände. Aber
es soll die „Hausleitung“ gesperrt werden.

Was ist die Hausleitung? Also die Abschaltung der Zählersicherungen, die für die Wohnung gehören? Mit welchem Recht will sich das jemand rausnehmen, wenn der Stromlieferant keinen Grund dafür hat?

Soll der Grund sein, jemanden rausekeln zu wollen?

Ob und unter welchen Voraussetzungen Wasser und Gas abgestellt werden darf, weiß ich nicht. Wasser ist schließlich zum Betrieb der Wohnung unbedingt notwendig.

Aber Strom, der ja gezahlt wird? Nie und nimmer darf ein Dritter die Versorgung trennen.

Die Wohnung wird genutzt, deswegen geht es nicht einfach drei
Monate ohne Versorgung.

Eben.

Hans

Hallo, erst mal danke für die Antworten.Leider haben sie noch nicht wirklich die Frage benatwortet, was man dagegen tun kann.

Hallo

Der Beschluss wurde von den Eigentümern gefasst, dass gesperrt
wird. Es geht um Wasser, Gas und Strom.

Eine Eigentumswohnung soll also aufgrund eines Beschlusses von
der Versorgung getrennt werden. Ja, wegen Hausgeldrückstand.

Mit dem Stromanbieter
besteht ein eigener Vertrag und keine Zahlungsrückstände. Aber
es soll die „Hausleitung“ gesperrt werden.

Was ist die Hausleitung?

Ist nicht klar, irgendwie der Zugang zum Strom im Haus. Die Leitung soll Eigentum der Wohnungseigentümer sein und gesperrt werden.
Also die Abschaltung der

Zählersicherungen, die für die Wohnung gehören? Mit welchem
Recht will sich das jemand rausnehmen, wenn der Stromlieferant
keinen Grund dafür hat?

Soll der Grund sein, jemanden rausekeln zu wollen? Ja

Ob und unter welchen Voraussetzungen Wasser und Gas abgestellt
werden darf, weiß ich nicht. Wasser ist schließlich zum
Betrieb der Wohnung unbedingt notwendig.

Aber Strom, der ja gezahlt wird? Nie und nimmer darf ein
Dritter die Versorgung trennen. Sicher?

Die Wohnung wird genutzt, deswegen geht es nicht einfach drei
Monate ohne Versorgung. Was kann man dagegen tun? Einspruch, wenn erst gesperrt ist, bringt sicher nichts und ist zu spät.

Eben.

Hans

Wie kann man eine Versorgungssperre wegen ausstehender
Hausgelder abwenden?

Schnellstens zahlen…

Dürfen sie auch Strom sperren, obwohl eigener
Vertrag mit Stromanbieter besteht?

Ja. Kürzlich ist ein entsprechendes Urteil ergangen. Die Leitungen vom Zähler bis zur Whg gehören zum Gemeinschafteigentum. Und die Gemeinschaft kann die Durchleitung verwehren.

Welche Möglichkeiten eines
Einspruchs gibt es?
Es soll bezahlt werden, dies ist aber erst ca. 3 Monate nach
Ablauf der gesetzten Frist möglich.

Einigung vorher möglich? Ratenzahlung? Bürgschaft? Kredit z. B. von Jobcenter? oder Bank?

Ist ein Wohnungseigentümer mit der Zahlung seines Hausgelds in Verzug, darf ihm die Eigentümergemeinschaft die Stromversorgung abstellen. So entschied das Landgericht München im November 2011.
Zuvor hatte eine Eigentümergemeinschaft auf einer Versammlung den Beschluss gefasst, gegen einen Wohnungseigentümer, der seit Monaten mit seinen Hausgeldzahlungen in Verzug war, eine Versorgungssperre zu verhängen. Hiervon sollte auch die Stromzufuhr zu der Eigentumswohnung betroffen sein. Den Strom bezog der betroffene Eigentümer jedoch selbst vom Stromversorger und zahlte auch an diesen direkt.
Nach Ansicht des Münchener Gerichts war die Eigentümergemeinschaft berechtigt, eine Versorgungssperre zu verhängen. Auch die Stromzufuhr zur Wohnung des säumigen Eigentümers durfte davon erfasst werden, obwohl der Eigentümer seinen Strom direkt vom Versorger bezog. Denn die Stromlieferung erfolgte über eine im Gemeinschaftseigentum stehende Leitungsanlage ? eine Leistung der Eigentümergemeinschaft. Diese besteht darin, dass für das Hausgeld der Gemeinschaftsmitglieder die Gemeinschaftsleitungen für die Energieversorgung zur Verfügung gestellt werden. Diese eigene Leistung durfte die Eigentümergemeinschaft bis zur vollständigen Zahlung des ausstehenden Hausgeldes einstellen; und dies unabhängig davon, dass der Eigentümer direkt mit dem Stromversorger abrechnete. Fazit: Eine Versorgungssperre gegen einen säumigen Wohnungseigentümer darf auch dann die Stromzufuhr erfassen, wenn der Eigentümer seinen Strom direkt vom Versorger bezieht; vorausgesetzt, seine Wohnung wird über eine Leitung die im Gemeinschaftseigentum steht versorgt (LG München I, Urteil v. 08.11.10, Az. 1 S 10608/10).

Quelle:
From: „WEG-Telegramm“

Subject: Eigentümerversammlungen - sind Sie gut vorbereitet?
Date: Dienstag, 25. Januar 2011 10:31

WEG Telegramm vom 25.01.2011

Vielen Dank, die letzte Antwort war recht eindeutig.

Guten Tag,