Versorgungswerk oder doch Rürup?

Liebe Mitglieder,

jetzt stelle ich auch einmal eine Frage.

Ich bin neuerdings Freiberufler und habe bislang (als Angestellter) in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Nun habe ich die Möglichkeit einem Versorgungswerk beizutreten und so für meine Rente zu sorgen. Da ich glaube, dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des demographischen Faktors am Ende weniger rauskommt, halte ich diese Möglichkeit für sehr attraktiv.

Allerdings sind im Paket des Versorgungswerk neben der Alterrente und einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Hinterbliebenen- und Halbwaisenrente enthalten. Beides brauche ich nicht, da ich a) nicht heiraten werde und b) keine Kinder haben werde.

Ich würde daher, wenn ich dem Versorgungswerk betreite, auch Beiträge für Leistungen zahlen, die nie in Anspruch genommen werden würden.

Dafür bekomme ich allerdings aber am Ende einen Ledigenzuschlag von insgesamt 20% auf die Rente (den gibt es wenn man weder verheiratet ist noch Kinder hat).

Ein Vorteil des Versorungswerks wäre, dass ich keine Provisionen zahlen muss.

Alternativ spiele ich mit dem Gedanken, eine Rürup-Rente abschließen. Wenn ich das richtig verstanden hab, ist man hier etwas flexibler, da man auf die Angebote „Witwen- und Waisenrente“ verzichten kann. Dadurch sollte sich die Rente erhöhen, oder? Zudem kann ich meine Beitrag absetzen, außerdem sind die eingezahlten Beitäge pfändungssicher. richtig, oder?

Und nun meine Frage: Welche Alternative wäre zu bevorzugen? Die Rürüp-Rente oder das Versorgungswerk?

Vielenn Dank im Voraus!

Hallo Imager30,

danke für Ihre Anfrage. Man merkt, dass Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben. In welchem Beruf sind Sie denn als Freiberufler tätig, bzw. welches Versorgungswerk käme in Frage?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und stehe gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Meyer

  • Registrierter Versicherungsfachmann (BWV) –
  • Eingetragener Versicherungsmakler (IHK Köln)
    [email protected]

Schönen Guten Tag,

um welches Versorgungswerk handelt es sich denn? Gibt es evtl. einen Link zu den Leistungen zu dem VW?

Die bereits gestellte Frage zu Rürup oder auch Basis-Rente (2 Namen für dasselbe Produkt) ist sehr einfach zu beantworten. Rürup-Renten sind Insolvenzsicher und auch „Hartz IV“ geschützt. Es kann (muss aber nicht) eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossen werden. Hierzu ist aber wichtig zu wissen, dass der Gesundheitszustand möglichst „einwandfrei“ sein sollte, da der Versicherer auf Vorerkrankungen gerne mal mit Zusatzbeiträgen, Ausschlüssen und im schlechtesten Fall sogar mit Unversicherbarkeit reagiert.

Zum Thema Provision: Schade, dass man immer auf die Meinung trifft, dass eine qualifizierte Beratung kostenlos sein sollte. Ich habe schliesslich auch mehrere Jahre Berufsschule hinter mir und auch eine Weiterbildung zum Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, die mich a) viel Zeit und b) auch Geld kostet. Insofern halte ich eine Vergütung für den Abschluss eines Vertrages für O.K.
Und nebenbei; ein VW ist auch keine Institution die kostenfrei arbeitet.

Viele Grüße

Claude Burgard

Und nun meine Frage: Welche Alternative wäre zu bevorzugen?
Die Rürüp-Rente oder das Versorgungswerk?

Vielenn Dank im Voraus!

Hallo Imager30,

grundsätzlich kann ich dazu folgendes sagen:

  1. Rürup-Renten sind i.d.R. mit hohen Kosten belastet
  2. Versorgungswerke arbeiten aber auch nicht für ein „Dankeschön“, sondern stellen ihre Leistungen dadurch sicher, dass sie ihre Zusagen (bis auf wenige Ausnahmen) über eine Versicherung rückversichern.
  3. Ohne konkrete Zahlen kann kein noch so guter Experte eine objektive und rechtlich einwandfreie Aussage treffen.
  4. Sollte einer der lieben Kollegen eine solche Aussage treffen, können Sie diese Antwort gleich entsorgen.
  5. Eine differenzierte Analyse des Sachverhalts, der Ihnen objektiv darstellt, wie es um Ihre Situation bestimmt ist und welche Alternative nun wirklich die beste für Sie ist, sprengt definitiv den Rahmen dieses Forums. Dafür würde ich (wie auch alle renommierten Kollegen, die ich kenne) auf jeden Fall ein Honorar verlangen, welches dann ggf. mit einer nachfolgenden Produktvermittlung verrechnet wird.
  6. Vielleicht rechnet Ihnen auch einer der hier vertretenen Versicherungsvertreter ein scheinbar kostenloses Beispiel aus, das mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit in Richtung (provisionsträchtiger) Rürup-Rente geht. Wie objektiv das dann ist, können Sie sich sicher denken.

Letztlich sollten Sie einmal kurz darüber nachdenken, um welche Summen es dabei eigentlich geht. Bezogen auf ihre voraussichtliche Lebensarbeitszeit kommen da schnell ein paar hundertausend Euro zusammen, vielleicht sogar mehr. Wie wichtig ist Ihnen da eine wirklich zuverlässige und objektive Antwort auf Ihre Frage?

Ich wünsche viel Erfolg bei Ihrer Recherche.
Mit den besten Grüßen aus Duderstadt
Stephan Heddinga

Und nun meine Frage: Welche Alternative wäre zu bevorzugen?
Die Rürüp-Rente oder das Versorgungswerk?

Vielenn Dank im Voraus!

Tja, mein Lieber … sollte ich schwimmen oder laufen ?? Schwierig, wenn man den Untergrund nicht kennt.

Oder um auf diesen Fall zu kommen: Einzelfallprüfung.

Zu prüfen gilt: Einkommenshöhe, derzeitiges Alter, Lebensarbeitszeitplanung, ergo … die Beratung eines Versicherungsberaters oder eines unabhängigen Maklers suchen.

Ein Vorteil des Versorungswerks wäre, dass ich keine
Provisionen zahlen muss.

Wenn’s so einfach wäre: Handelt es sich hierbei um das Versorgungswerk einer mildtätigen Einrichtung, deren Verweser (Vorstände, Sachbearbeiter, Außendienstler etc.) für „Gottes Lohn“ arbeiten ?? Wenn Sie glauben, daß dort keine Kosten, Gebühren und/oder Provisionen anfallen und abgezogen werden, dann halten Sie womöglich das gesetzl. Sparbuch auch für einen Renditeknaller ?? Scherz beiseite !!

Lassen Sie sich vom Versorgungswerk, wie auch von einem seriösen Anbieter der Basis-Rente (seit Hr. Rürup nicht mehr objektiv scheint, bevorzuge ich den allgemein anerkannten Terminus) eine ordentliche Hochrechnung mit steuerlicher Betrachtung erstellen.
Und nur ein unabhängiger Berater, in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater kann Ihnen dann den richtigen Weg weisen.

Zudem kann ich meine Beitrag absetzen, außerdem
sind die eingezahlten Beitäge pfändungssicher. richtig, oder?

Das stimmt: Die Basis-Rente ist in der Ansparphase pfändungssicher. In der Bezugszeit kann allerdings der den Freibetrag übersteigende Teil gepfändet werden. Die Beiträge können, jährlich bis 2025 um 2% steigend, steuermindernd abgesetzt werden.

Mit einem haben Sie sicherlich absolut Recht: Die Basis-Rente bietet Ihnen deutlich mehr Flexibilität als das Versorgungswerk. Eine Kombination aus beidem würde ich auf keinen Fall außer Acht lassen.

Und bitte vergessen Sie nicht ganz die gesetzl. RV. Eventuell können Sie mit einigen Mindestbeiträgen, wenn nicht schon erreicht, Ihre Anwartschaft (Thema Wartezeiten) sichern; ansonsten wären die bisher gezahlten gesetzlichen Beiträge absolut sinnlos verloren. (Wobei,… ich würde davon in 15 Jahren profitieren; besten Dank dafür bereits heute).

Hallo,

und vielen Dank für die Antwort.

Es handelt sich um das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Ba-Wü.

Das gewährt eine Altersrente, eine Berufsunfähigkeitsrente (bei 100% Erwerbsunfähigkeit) sowie eine Hinterbliebenenrente. Letzte brauche ich allerdings nicht.

Daher hatte ich überlegt, ob ich eventuell mit einer Basis-Rente am Ende besser dastehe.

Mein Gesundheitszustand ist übrigens einwandfrei. Ich war in den letzten Jahren kaum beim Arzt (und wenn dann nur für Kleinigkeiten)

viele Grüße,

Heiko

Hallo Bärenkind,

vielen Dank für die (sehr) hilfreiche Information.

Die Entscheidung, was ich mache, ist in der Tat nicht einfach und leider kann man nie vorher genau sagen, was hinterher als Rente rauskommt. Aber ansonsten wäre das Leben ja auch langweilig.

Ich werde wohl in der Tat ein wenig mischen. Dem Versorgungswerk beitreten und die Differenz zwischen den Beiträgen, die ich ans Versorgungswerk entrichte, und dem maximal steuerlich absetzbaren Vertrag in die Basisrente investieren. Hinsichtlich der Basirente könnte ich dann wohl etwas risikoreicher investieren (event. eine fondgebundene Rente), da ich a) noch Anfang 30 bin und da ich b) mit dem Versorgungswerk ein wenig Sicherheit habe (Stichwort: Garantiezins).

Hört dich doch gut an, oder?

Zum Thema „Provision“

Natürlich weiß ich, dass Versorgungswerke auch Unkosten haben. Aber immerhin fallen bei denen fast keine Kosten für die Werbung an, da die Mitglieder in der Regel Pflichtmitglieder sind. Dafür sind die erwirtschafteten Gewinne wohl niedriger.

In das gesetzliche System hab ich übrigens schon ein wenig mehr als fünf Jahre eingezahlt. Daher ist mir die gesetzliche Rente sicher („frei nach Norbert Blüm“)

viele Grüße,

Heiko

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich bin Patentanwalt und habe die Möglichkeit, dem Versorgungswerk für Rechtsanwälte in Ba-Wü freiwillig beizutreten.

hilft das?

viele Grüße,

Heiko

Hallo Bärenkind,

vielen Dank für die (sehr) hilfreiche Information.

Die Entscheidung, was ich mache, ist in der Tat nicht einfach
und leider kann man nie vorher genau sagen, was hinterher als
Rente rauskommt. Aber ansonsten wäre das Leben ja auch
langweilig.

Ich werde wohl in der Tat ein wenig mischen. Dem
Versorgungswerk beitreten und die Differenz zwischen den
Beiträgen, die ich ans Versorgungswerk entrichte, und dem
maximal steuerlich absetzbaren Vertrag in die Basisrente
investieren. Hinsichtlich der Basirente könnte ich dann wohl
etwas risikoreicher investieren (event. eine fondgebundene
Rente), da ich a) noch Anfang 30 bin und da ich b) mit dem
Versorgungswerk ein wenig Sicherheit habe (Stichwort:
Garantiezins).

Den Garantiezins gibt es auch, je nach Tarif, bei freien Gesellschaften… ab angesichts der mölglichen Laufzeit nicht unbedingt zu empfehlen…

Hört dich doch gut an, oder?

Zum Thema „Provision“

Natürlich weiß ich, dass Versorgungswerke auch Unkosten haben.
Aber immerhin fallen bei denen fast keine Kosten für die
Werbung an, da die Mitglieder in der Regel Pflichtmitglieder
sind. Dafür sind die erwirtschafteten Gewinne wohl niedriger.

Also… ma’ ganz offen: Versorgungswerk iss’ wie gesetzliche RV… die Stümper haben nur einen anderen Namen… und Beitragsvernichtung können die auch …

In das gesetzliche System hab ich übrigens schon ein wenig
mehr als fünf Jahre eingezahlt. Daher ist mir die gesetzliche
Rente sicher („frei nach Norbert Blüm“)

Autsch … wenn’s nur dabei bleibt …
ganz dringend Wikipedia: „Wartezeiten“ durchblättern… umfassende Erklärung

Also, Heiko, ma’ Futter bei die Fische…
Beste Lösung: Versicherungsberater. Muss bezahlt werden und gibt nach ordentlicher Analyse fachgerechte Urteile,Empfehlungen ab.

Oder… genauso gut … unabhängiger Makler … bei den Kollegen gibt es gegen eine vorher zu vereinbarende Honorarberatung (Kosten je nach Aufwand zwischen 1200 und 1900 Euro) Tarife ohne Kosten… haben die Gesellschaften nich’ so gerne … und die Vertreter der Gesellschaften schon garnicht… und die Strukturvertreter können das gar nicht…
Laß’ die einmal den Vergleich eines kostenfreien Honorartarifes mit dem kostenbelasteten von ein und der selben Gesellschaft zeigen. Spätestens bei der garatierten Ablaufleistung und dem möglichen Anlageerfolg wirst Du wissen, wovon ich gerade schreibe.

viele Grüße,

Heiko

Beste Grüße Dieter

Der Passus lautet dort: Die Berufsunfähigkeit ist vom Mitglied durch Vorlage eines ärztlichen Gutachtens
nachzuweisen. Im Gegensatz z.B. zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung,
verlangt das Versorgungswerk als Voraussetzung für die Bewilligung
einer Berufsunfähigkeitsrente die vollständige Berufsunfähigkeit im
Beruf des Rechtsanwalts und vergleichbarer beruflicher Tätigkeit.

100% Erwerbsunfähigkeit (Ausübung IRGENDEINER Tätigkeit) ist nicht gleichbedeutend mit 100% Berufsunfähigkeit (Ausübung einer konkreten Tätigkeit), aber bis eine 100%-ige BU eingetreten ist muss man sprichwörtlich " den Kopf unterm Arm tragen ".

Ich lese mich da noch etwas ein und gebe dann nochmal ein etwas ausgereifteres Kommentar dazu ab.

Viele Grüße

Claude Burgard

Hallo Heiko,

danke für die ebenfalls schnelle Antwort.
Aus meiner fachmännischen Betrachtungsweise und nach Rücksprache mit einem befreundeten Anwalt geht meine Empfehlung zur Rürup Rente.

Näheres erläutere ich Ihnen in einem Telefonat oder per email.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und stehe gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Meyer

  • Registrierter Versicherungsfachmann (BWV) –
  • Eingetragener Versicherungsmakler (IHK Köln) -
    __________________________________

[email protected]

Guten Abend.

Ich wurde fündig. Bearbeite meine Informationen noch etwas auf und werde mich zeitnah nochmal melden.

Viele Grüße

Claude Burgard

Ok, ich fasse mich doch kürzer:

Machen Sie sich als erstes Gedanken darüber was genau den Unterschied eines VWs gegenüber einer privaten Versicherungsgesellschaft ausmacht. Ein VW stellt keine Anforderungen an den Gesundheitszustand der Mitglieder. Ein Versicherer kalkuliert für jeden Einzelfall (Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand) einen individuellen Beitrag. Man kann sich nun gut vorstellen wo diejenigen sich absichern, die bei einem Versicherer überhaupt nicht oder nur sehr erschwert einen Vertrag bekommen würden… Das führt zu einem schlechteren Risikobestand beim VW.

Als nächstes würde ich mir den demografischen Faktor anschauen. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber mit Sicherheit sind auch hier die Einstellungsspitzen schon viele Jahre her. Demzufolge muss das VW in den kommenden Jahren verstärkt (je älter desto größer die Gefahr des Eintritts der BU) mit Leistungsforderungen rechnen; gleichzeitig kommen aber immer weniger „Junge, Gesunde“ Risiken nach.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der sogenannte Risikoausgleich im Kollektiv. Stellen Sie sich mal vor der Verwaltungsrat dieses VWs macht eine gemeinsame Fortbildungsreise und der Bus / das Flugzeug verunglückt?! Dann wären die Reserven schnell aufgebraucht und das VW, bzw dessen Mitglieder hätten ein großes Problem. Die Versicherer haben sich einem Schutzbund (genannt Protektor) angeschlossen, sodass eine Gesellschaft durch den Verbund durch andere aufgefangen wird wenn unvorhergesehen ein „Kollateralschaden“ eintritt.
Wenn ich richtig informiert bin, dann gibt es bei den VWs sogar eine Nachschusspflicht! Ich brauche nicht näher darauf einzugehen was das bedeuten würde…

Zuletzt diese Frage: Wer denken Sie/Du bekommt am Kapitalmarkt die besseren Renditen? Ein Versicherer der ein paar Milliarden Euro anlegt oder das VW Ba-Wü mit seiner Anlage?

Wenn gewünscht kann ich gerne ein professionell aufbereitet Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, natürlich unverbindlich, erstellen.

Hallo Imager,

der Interesse halber frage ich nun mal nach wie Sie sich entschieden haben und wie Sie den Entschluss getroffen haben.

Beste Grüße