Versorgungswerke

Hallo,
was ist von einer privaten Ansparrente mit Versorgungswerken zu halten? Stimmt es, daß man sehr bald einen Vertrag abschließen sollte, damit man sich vor Besteuerung schützen kann?
die für alle Tips dankbare Sabine

Hallo Sabine,

was ist von einer privaten Ansparrente
mit Versorgungswerken zu halten?

In Deutschland gibt es hunderte von Versorgungswerken. Deine diesbezügliche Frage ist daher so nicht zu beantworten.

Was sich auf der Steuerseite voraussichtlich so tut, dazu einige Info’s:

Seit dem 11.08.99 liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Besteuerung von Kapital-Lebensversicherungen (und bedingt privaten Rentenversicherungen) vor. Der konkrete Stichtag, ab dem Neuverträge (!) von den Steuerplänen betroffen sind, wird vermutlich im Dezember 1999, am Tage der Gesetzesverkündung, liegen.

Zusammenfassung der Neuregelungen:

  1. Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht werden wie bisher steuerlich behandelt. D.h., die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig, die in der Aufschubphase (das ist die Zeit zwischen Versicherungsbeginn und Ablauftermin) anfallenden Erträge bleiben steuerfrei und die Rentenzahlungen werden - wie bei der gesetzlichen Sozialversicherung - mit dem Ertragsanteil (darüber gibt es besondere Tabellen) besteuert.

  2. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht werden - wenn das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wird - die Rentenzahlungen ebenfalls mit dem Ertragsanteil besteuert. Auch in diesem Fall bleiben die in der Aufschubphase anfallenden Erträge steuerfrei. Die Beiträge sind weiterhin als Sonderausgaben abzugsfähig.

  3. Die Auszahlung eines Kapitals bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht führt zur Steuerpflicht der Erträge.

  4. Die Auszahlung eines Kapitals bei einer Kapitaüebensversicherung führt ebenfalls zur Steuerpflicht der Erträge.

  5. Die Besteuerung erfolgt entsprechend dem Zuflußprinzip im Zeitpunkt der Auszahlung.

  6. Die steuerpflichtigen Erträge werden wie folgt ermittelt:

ausgezahlte Leistung
abzüglich eingezahlte Beiträge
= Ertrag

  1. Von dem so ermittelten Ertrag hat das Versicherungsunternehmen eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% (zzgl. Solidaritätszu-schlag) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Versicherungsnehmer hat die Erträge in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.

  2. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird ein besonderer Freibetrag in Höhe von 20 % des Ertrags, höchstens jedoch 30.000 DM, berücksichtigt. Der Freibetrag kann von den Steuerpflichtigen insgesamt nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden.

  3. Kapitalauszahlungen im Todesfall bleiben steuerfrei.

  4. Die Neuregelung soll für Lebensversicherungsverträge gelten; die nach der Veröffentlichung des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 im Bundesgesetzblatt abgeschlossen werden. Voraussichtlich wird dieser Stichtag im Dezember 1999 liegen.

  5. Für Lebensversicherungsverträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen werden, soll es hinsichtlich der Behandlung der Beiträge und Leistungen bei den bisherigen steuerlichen Regelungen bleiben.

Gruss
WALTER HUETTENHAIN

Hallo,
was ist von einer privaten Ansparrente
mit Versorgungswerken zu halten?

Genau so viel wie von anderen Lebensversicherungen

Stimmt
es, daß man sehr bald einen Vertrag
abschließen sollte, damit man sich vor
Besteuerung schützen kann?

Das dazu gehörige Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, die CDU hat einen Alternativvorschlag unterbreitet.
Folge: Vermittlungsausschuß und dann … Keine Einigung - alles bleibt beim alten. Oder irgendein Kompromiß

die für alle Tips dankbare Sabine

Michael Kronenberg
http://www.verbraucherschutz-magazin.de

Hallo Sabine,
Thema Steuern auf LV wurde schon behandelt hier.
Thema Versorgungswerke: Schau unbedingt in die Satzung rein und schau, was es an Leistung gibt. Dann laß Dir ein Vergleichsangebot einer Renten- oder Lebensversicherung rechnen. (ist oft Voraussetzung für eine Befreiung vom Zwangs-Versorgungswerk)
Andreas