Verspachteln von Rigipswänden Teil des Auftrages?

Hallo!

Habe mit dem Dachausbau/der Dachisolierung einen Zimmermann beauftragt. Teil des Angebotes war die Verkleidung mit Rigipswänden (leider aber auch nicht mehr). Als er fertig war, sagte er mir, daß es Aufgabe des Malers sei, die Spalte zwischen den einzelnen Platten zu verspachteln. Stimmt das? Kennt jemand den Inhalt der DIN 18180 ff. ? Ist dort näheres spezifiziert?

Vielen Dank und Gruß
Joseph

leider nicht bekannt…

Sorry,

als Häuslebauer kann ich zwar selbst Fugen verspachteln, aber was in der DIN steht (und das ist der Kern der Anfrage) weiß ich nicht.

Viele Grüße

(„VolleKelle“)

Beplanken ist das eine,Vor- und Nacharbeiten zur Verspachtelung das andere.(einbringen von Dehnungsstreifen,spachteln,glattschleifen)

Hallo Joseph,
bin leider kein Maler und weiß auch nichts mit der DIN Zahl anzufangen. Aber…Du kannst doch selbst die Fuge mit Gipsspachtel verspachteln,anschließend muß die Fuge aber mit einem speziellen Band „verbunden“ werden,sonst gibt es Risse. Gips und Band bekommst Du in jedem Baumarkt!
Gruß
Friedrich

hey,

also hier mal der link zur norm:

http://www.rigips.de/download/din_en520_europaeische…

haben die arbeiter die wand mit einer oder zwei lagen rigipsplatten verkleidet??? weil bei mir mussten zwei lagen drauf, und da muss dann natürlich die untere lage stoss verspachtelt werden, bevor die zweite schicht drüberkommt…

prinzipiell ist ja der brandschutz, soweit ich in formiert bin, eig nicht gegeben, solang die platten nicht verspachtelt sind- wobei das eine arbeit ist, die du unter umständen auhc selber machen kannst, vorausgesetzt du kaufst das richtige material. also wenn das für dich eine option ist, dann kannst du dich gerne noch mal melden, dann erklär ich dir, wie man die platten verspachtelt.

mh ja und verspchteln ist halt eher was für maler/ maurer und nicht für die zimmersleute…

vl eventuell deine anfrage noch mal im forum für bauhandwerk, innenausbau und renovierung posten :smile:

lg
lili

Google kennt den Inhalt der DIN 18180 ff.

Zum Beispiel:
http://www.rigips.de/download/din_en520_europaeische…

Ich bin ja auch nur Anfänger was renovierung angeht, aber soweit ich das sehe steht da aber nichts drin wer was zu verspachteln hat.

Was sagt denn der Maler zu der Aussage?
Im Prinzip hat der Zimmermann natürlich nicht ganz unrecht. Verspachteln macht Sinn wenn das der Maler macht. Wenn es der Zimmerman macht, dann sagt der Maler das ist nicht sauber verspachtelt, ich muss da nacharbeiten …

vielleicht findet sich ja ein Koompromiss.
Oder einfach selber machen. Ich jetzt auch nicht so schwer.

Viele Grüße
Uwe

Hallo Joseph,

die DIN 18180 ist seit 2007 Geschichte. Es gilt die EN 520. Allerdings ist das auch schon nach meiner Zeit. Aber eventuell hilft Dir folgendes: www.vht-darmstadt.de/…/Neue-Normen-fuer-den-Trocke… . Dort ist zumindest die Verspachtelung als Teil der Ausschreibung definiert. Daraus würde ich schliessen, dass, wenn sie nicht Gegenstand der Ausschreibung (und damit des Auftrages) ist, sie auch nicht erfolgen braucht.
Tut mir leid für Dich, aber so sehe ich die Festlegungen in der EN 520.