Hallo liebe Gemeinde,
folgender fiktiver Fall:
Ein Arbeitnehmer erhält die Diagnose maligner Tumor und somit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Bewältigung der darauf folgenden Therapien.
Er zeigte bei seinem Arbeitgeber an, dass er schwer erkrankt wäre und reichte seine Bescheinigungen rechtzeitig ein. Ursprünglich hätte er für die beiden Woche nach dem Ende der letzten Bescheinigung genehmigten Urlaub geplant.
Nun erfordere es der weitere Behandlungsverlauf, weiterhin per AU-Bescheinigung fern zu bleiben. (weitere Termine, sehr rascher Beginn der Chemotherapie).
Der Urlaubsbeginn fiele auf den ersten Montag nach der Chemotherapie. Der AN wäre noch sehr geschwächt und hat auch keine Möglichkeiten, die Bescheinigung zur Post zu bringen. Freitags könnte er erstmals wieder aus dem Haus und ginge unverzüglich in den Betrieb, um die Krankmeldung persönlich bei einem Kollegen vorbei zu bringen.
Montags erhielte er eine Abmahnung, in der ihm der Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen vertraglichen Bedingungen vorgeworfen würde. Zudem monierte der Arbeitgeber, nichts vom gesundheitlichen Zustand seines Mitarbeiters erfahren zu haben. Man hätte ihm jedoch bereits im Vorfeld die positive Diagnose und den voraussichtlichen Behandlungsverlauf mitgeteilt und aufgrund der taktlosen Reaktion beschlossen, die Bescheinigungen über den Kollegen auszuhändigen.
Man gehe weiter davon aus, der Arbeitnehmer wäre zuvor immer zuverlässig gewesen, hätte sich nichts zu Schulden kommen lassen und vermutete nun, dass der AG über diesen Weg eine Kündigung einleite.
Folgende Fragen:
Wäre die Abmahnung rechtens?
Wie könnte eine korrekte Gegendarstellung lauten?
Wie sähe der Kündigungsschutz generell aus bei einem Mitarbeiter, der voraussichtlich für circa 10 Monate ausfällt. Der Betrieb hätte acht Mitarbeiter plus Geschäftsführer. Wirtschaftlich unterläge der Betrieb nur den üblichen Fluktuationen, keine Engpässe.
Alles rein fiktiv selbstverständlich. Vielen Dank für eure Ideen.